Mit dem WGH-Förderbericht regelmäßig gut informiertVor mehr als 120 Jahren, am 1. Mai 1889, setzte der Deutsche Reichstag das „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ – kurz „Genossenschaftsgesetz“ – in Kraft. Mittlerweile arbeiten 5.300 Genossenschaften in Deutschland, in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, im Sinne des § 1 dieses Genossenschaftsgesetzes – nämlich für die „wirtschaftliche Förderung“ ihrer ca. 17 Millionen Mitglieder. Mit mehr als 4.200 Mitgliedern zählt die, am 31. Juli 1921 gegründete, Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt eG zu den mittelgroßen Genossenschaften in Deutschland. Im § 2 unserer Satzung ist der Förderauftrag unserer Genossenschaft, „ … eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft“, eingetragen. Die Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt eG erfüllt demnach ihren Förderauftrag, wenn sie:
Auf Beschluss der Vertreterversammlung berichtet der Vorstand allen Mitgliedern, im Abstand von zwei Jahren, über die konkrete Umsetzung dieses gesetzlichen Förderauftrages
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Juli 2011 um 11:10 Uhr |