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Bei uns wohnen

Die WGH garantiert ihren Mitgliedern stabile Mieten - seit 1998

Die WGH Wohngarantie
Die WGH WohnGarantie

Der Preis für das Gut "Wohnen" wird sich bei der Wohnungsbau-genossenschaft Halberstadt eG (WGH) langfristig nicht erhöhen. Die 1998 eingeführte "WGH-WohnGarantie" wurde seitdem bereits zweimal verlängert und gilt für die Nutzer unserer Wohnungen derzeit mindestens bis Ende 2015.

Seit diesem Zeitraum verzichtet die WGH auf eine mögliche Anhebung der Grundnutzungsgebühr - so heißt die Kaltmiete bei Genossenschaftswohnungen. Ausgenommen davon sind nur wohnwertverbessernde Maßnahmen und Wohnungen, bei denen ohnehin eine "Preisbindung" besteht.

"Praktisch bedeutet das, dass wir für einen großen Teil der Wohnungen die Grundnutzungsgebühr dann bereits bis zu 22 Jahre nicht erhöht haben", so der Vorstandsvorsitzende der WGH, Karl-Heinz Schönfeld. Das sei angesichts der langfristig anhaltenden Preissteigerungen, z.B. bei Strom, Erdgas, Wärme, bei Gebühren und Abgaben, eine wichtige Botschaft für die WGH-Mitglieder und Ausdruck des sozialen Auftrages einer Genossenschaft, betont Schönfeld.

Außerdem gewährt die "WGH-WohnGarantie" den Mitgliedern ein lebenslanges Wohnrecht in einer Wohnung der Genossenschaft.

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 26. Juni 2011 um 10:09 Uhr