In meiner Wohnung sind funkgesteuerte Messgeräte vorhanden. Wie erfolgt die Ablesung?
Die Verbrauchswerte für die Wasserzähler und für die Heizkostenverteiler werden per Fernauslesung durch den Messdienst erfasst und verarbeitet.
Lediglich für die Prüfung der Rauchwarnmelder muss dem Messdienst Zutritt zur Wohnung gewährt werden. Die Termine hierfür finden in der Regel von September bis November statt.
In meiner Wohnung sind noch keine funkgesteuerten Messgeräte installiert. Wie erfolgt die Ablesung?
Sie erhalten einen Termin zur Ablesung durch die Ablesefirma.
Wenn Sie den ersten Termin der Ablesefirma verpasst haben, erhalten Sie sofort einen neuen Termin vom Ableser. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen dritten, letzten Termin mit der Ablese-Firma vereinbaren – dieser Termin ist dann jedoch kostenpflichtig für Sie.