Die Genossenschaft

Eine nachhaltige Unternehmensform

Langfristige Vorteile für Mitglieder, Nutzer und Gesellschaft

In Zeiten der Diskussion politscher Instrumente wie dem Mietendeckel oder international agierender Vermieter-Gesellschaften sehen sich viele Mieter mit der Frage konfrontiert: Kann ich mir meine Wohnung eigentlich langfristig noch leisten? Die Unternehmensform der Genossenschaft bietet hier eine einfache Antwort auf eine berechtigte Frage: Ja. Darüber hinaus ergeben sich weitere Aspekte, welche Ihnen sicheren Wohnraum in allen Phasen des Lebens bieten.

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite die Genossenschaft als  nachhaltige Unternehmensform näher bringen, Ihnen die Vorteile aufzeigen (Nachteile haben wir keine gefunden) und Ihnen eine Alternative zu Kapitalanlage-Wohnungen und dem Eigenheim aufzeigen.

Zunächst stellen wir Ihnen die Unternehmensform im Allgemein vor. Dann zeigen wir Ihnen unseren eigenen Anspruch an Nachhaltig auf. Schließlich erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Vorteile sowie die organisatorische Gestaltung.

Die Genossenschaft als Rechtsform

Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Die eingetragene Genossenschaft bietet überzeugende und vielfältige Modelle, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und für die Menschen zu gestalten.

Die Genossenschaften stehen für einen dritten Weg zwischen Miete und Wohneigentum. Die Genossenschaft ist ein Unternehmen in der Hand ihrer Mitglieder, denen die Genossenschaft zeitgemäßes und bezahlbares Wohnen in einem angenehmen Umfeld garantiert. So vereinen sich in der Genossenschaft wirtschaftliches Handeln, solidarisches Denken und demokratische Mitbestimmung. Die Mitglieder sind “Mieter im eigenen Haus.” Vor allem diese Einflussmöglichkeiten der Wohnungsnutzer als Genossenschaftsmitglieder und Miteigentümer unterscheiden Genossenschaften von den “normalen” Vermietern. Die erwirtschafteten Gewinne einer Genossenschaft kommen grundsätzlich ihren Mitgliedern zugute – ob als Modernisierung, als Neubau, als Dividende oder über soziale Angebote.

Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts‑ und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, betreuen, erwerben und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.

Die Organe der Genossenschaft unterscheiden den Vorstand, den Aufsichtsrat sowie die Vertreterversammlung. 

Nachhaltigkeit in der grünen genossenschaft

Umsetzung des Klimaschutzprogramms

Rund 30 Prozent der CO2-Emissionen gehen auf das Konto von Immobilien. Deshalb unterstützt die Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt die Umsetzung der Ziele des nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zur Reduzierung von Schadstoffen im Sektor „Haushalt“. Den Energiebedarf der Immobilien zu verringern, ist nicht nur das Ziel einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik, sondern liegt dem Grunde nach auch im Interesse der Mitglieder der WGH. Dabei ist eine energieeffiziente Gebäudehülle der beste Weg, um Wärmeverluste zu vermeiden und den Energieverbrauch zu senken. 

Wärmedämmung und erneuerbare Energien

Bereits 84 Prozent unseres Wohnungsbestandes verfügen über eine Wärmedämm-Verbundsystem und bei 84 Prozent des Wohnungsbestandes der WGH wird der Wärmebedarf ganz bzw. teilweise mit erneuerbaren Energien bereitgestellt. Konkret wurden 63 solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Solar-Kollektorleistung von 2.172 kW errichtet. Daneben wurden 25 Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen mit einer Leistung von 585 kW in Betrieb genommen. In 12 Prozent  der Wohnungen wurde eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zum Einsatz gebracht.

Aktive Nutzung der Dachflächen mit Photovoltaik

Wir nutzen aktiv die uns zur Verfügung stehenden Dachflächen. Derzeit sind auf den Dächern der WGH 71 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1,6 MWp installiert, die umweltfreundlich Strom mit der Kraft der Sonne produzieren. Dadurch ersparen wir unserer Umwelt bereits jetzt so viel Kohlendioxid-Ausstoß, wie 200.000 Bäume jährlich aus der Luft herausfiltern. Im Ergebnis steht hieraus eine positive Energiebilanz zu buche. Es wird 60 Prozent mehr grüner Strom produziert als die WGH verbraucht.

Vorteile genossenschaftlichen Wohnens

Unsere Genossenschaft sichert ihren Mitgliedern zeitgemäßes Wohnen zu angemessenen und langfristig bezahlbaren Konditionen. Hierbei dient das Nutzungsentgelt der Deckung der Kosten der Bewirtschaftung der Wohnung. Es ist kein Mietpreis, der auf dem Wohnungsmarkt gebildet wird und der der Verwertung des eingesetzten Kapitals einschließlich der Erzielung einer Rendite unterworfen ist.

Wer in eine unserer Genossenschaftswohnung einzieht, erhält mit dem Einzug ein lebenslanges Wohnrecht. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages erhält das Mitglied ein Dauernutzungsrecht. Eigenbedarfskündigungen sind nicht möglich, da ja jedes Mitglied Miteigentümer am Wohnungsbestand ist. Das Mitglied selbst kann jedoch jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfristen den Nutzungsvertrag kündigen. Im Falle, dass er auch die Genossenschaft verlässt, erhält er seine Genossenschaftsanteile zurück. Ein Kündigung droht nur demjenigen, der die Regeln der Wohnungsgenossenschaft grob verletzt.

Wohnungsgenossenschaften spekulieren nicht mit dem Geld, welches ihnen zur Verfügung steht. Erwirtschaftet die Wohnungsgenossenschaft Überschüsse, so werden diese nicht als Gewinn angelegt, sondern in die Sanierung und den Ausbau lebenswerter Wohnungen und in die Gestaltung des Wohnumfeldes investiert. Das alles geschieht umwelt- und klimagerecht.

Als Miteigentümer an der Wohnungsgenossenschaft erhält das Genossenschaftsmitglied  in der Regel Zinsen auf seine Genossenschaftsanteile. Sein Geld in Genossenschaften zu investieren ist eine recht sichere Angelegenheit. Genossenschaften wirtschaften risikoarm zum Wohle ihrer Mitglieder. Das eine Wohnungsgenossenschaft pleite geht, ist äußerst selten, weil sie durchdacht und ausgewogen in neue Projekte investieren und zumeist über ein Finanzpolster verfügt.

Oftmals bleibt die persönliche Kundenbetreuung bei vielen Vermietern leider auf der Strecke. Dort werden häufig sehr viele Kunden von nur sehr wenigen Sachbearbeiter betreut. Bei Mängeln oder Schäden in der Wohnung und anderen Anliegen kann es daher teilweise zu sehr langen Bearbeitungszeiten kommen. 

Die persönliche Beratung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Deshalb bieten wir Sprechzeiten in unserem Beratungscenter an. Neben der Beratung zur Beseitigung eventueller Schäden oder Mängel in der Wohnung, werden unsere Mitglieder auch in sozialen Notlagen beraten. 

Wesentliches Merkmal einer Genossenschaftsmitgliedschaft ist das Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig von der Höhe der Anteile. 

Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in der Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann.

Unser Genossenschaft macht sich stark für die Unterstützung ihrer Mitglieder und bieten ihren Mitgliedern hilfreiche Dienstleistungen rund ums Wohnen an. Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Wohlfühlfaktor für die Mitglieder und alle weiteren Interessierten zu erhöhen. Hierzu wurde der Verein Freunde fürs Leben e.V. gegründet. Ziele der Vereinsarbeit sind vor allem die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung und Beratung von älteren, gesundheitlich beeinträchtigten bzw. hilfsbedürftigen Personen im täglichen Leben sowie die Förderung von Bildung und Erziehung. Die Aktivitäten der Vereinsmitglieder zielen auf die fortlaufende Verbesserung der sozialen und gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen des Lebens und Wohnens in Halberstadt. Dazu zählen die Förderung und Pflege lebendiger Nachbarschaften und des Kontaktes der Menschen untereinander oder die Unterstützung eines aktiven und selbständigen Lebens bis in das hohe Alter.

Neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden gehören auch eine durchdachte  Gestaltung des Wohnumfeldes und eine stimmige Infrastruktur zum Wohnen in unserer Genossenschaft. Grünanlagen werden unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes angelegt. Haltestellen von Bus und Bahn sowie Kindertagesstätten und Schulen befinden sich in der Nähe.

Die organe der Genossenschaft

Die Organe der Genossenschaft sind auf unterschiedlichen Ebenen zuständig, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft im Tagesgeschäft sowie deren Zukunftsfähigkeit sicherzustellen. Entscheidungen sind dabei stehts an der Gesamtheit der Interessen der Mitglieder ausgerichtet. Jeder Nutzer einer genossenschaftlichen Wohnung ist zugleich auch Anteilseigner. Durch demokratische Wahlverfahren kann er sich aktiv an die Entwicklung der Gesellschaft einbringen. 

Der Vorstand: Frank Adelsberger und Peter Schubert
Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitgliedes einer Wohnungsgenossenschaft anzuwenden.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist die gewählte Interessenvertretung der Mitglieder. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten. Darüber hinaus berät sie über den Lagebericht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates und über den Bericht der gesetzlichen Prüfung.

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