Aus dem WGH Journal

Wissenwertes zur CO₂-Abgabe

Die CO-Abgabe: Wissenswertes

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es in Deutschland die sogenannte CO₂-Abgabe. Aber was genau ist das und wie wirkt sie sich aus?

Die CO₂-Abgabe ist eine weitere Möglichkeit, um dem steigenden Klimawandel den Kampf anzusagen. Als Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz eine CO₂-Abgabe auf Öl und Erdgas vor. Ab dem 01. Januar 2023 gilt ein Zehn-Stufenmodell, nach welchem die Kosten abhängig vom Energiestandard des Gebäudes aufgeteilt werden. Mit dieser Maßnahme soll nicht nur klimafreundliches Verhalten gefördert, sondern auch die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden. Somit sollen die Emissionen von Treibhausgasen effektiv gesenkt werden.

Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas wird auch die Aufteilung der CO₂-Kosten für Fernwärme beachtet. Dabei werden beide Parteien anteilig die Kosten übernehmen.

Dies bedeutet, dass Mieter und Vermieter ihren Beitrag leisten müssen, um Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen. Die Maßnahmen des Einzelnen sind wichtig, aber besonders gemeinsam kann ein effektiver Unterschied erreicht werden. Für Vermieter bedeutet dies insbesondere Investition in energieeffiziente Technologien und für Mieter die regelmäßige CO₂-Abgabenzahlung sowie energieeffizientes handeln im Alltag. Wenn beide Seiten an einem Strang ziehen kann so mehr Nachhaltigkeit für die Umwelt geschaffen werden.

Wie hoch ist die CO-Abgabe? 

Die CO₂-Abgabe wurde ab Januar 2021 auf 25 Euro pro Tonne festgelegt. Ab 2022 steigt der Preis jährlich schrittweise auf bis zu 45 Euro im Jahr 2025 an. Dadurch sollen die Kosten, die durch den Ausstoß von CO₂ entstehen, gesenkt werden.

Die Höhe der Abgabe ist abhängig vom Ausstoß und Energiestand des jeweiligen Gebäudes. Die Berechnung erfolgt also individuell für jedes Mietshaus. Je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher der zu zahlende Betrag. Mit dem neuen Gesetz sollen finanzielle Anreize für Vermieter geschaffen werden, um ihren Energieverbrauch zu senken und somit Kosten zu sparen.

Allerdings gilt die Verordnung erst ab dem Abrechnungszeitraum 2023. Die Aufteilung der CO₂-Abgabe zwischen der WGH und den Mietern wird daher in der Regel erst mit den in 2024 erstellten Abrechnungen anfallen. 

 

Das Zehn-Stufenmodell der CO2-Abgabe

 

Das Zehn-Stufenmodell der CO₂-Abgabe basiert auf dem Prinzip, dass für jede Tonne an CO₂ die freigesetzt wird eine bestimmte Steuer bezahlt werden muss. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden dann verwendet, um Programme zur Klimaanpassung sowie Investitionen in saubere Energie zu finanzieren.

Das Modell ist für alle Wohngebäude .. sowie Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich Vermieter gemäß der Tabelle zum Stufenmodell an der CO₂-Abgabe beteiligen. Denn unterschiedliche Gebäude haben unterschiedliche Eigenschaften bezüglich ihrer CO₂-Bilanz. So verbrauchen beispielsweise energieeffizientere Gebäude weniger Energie und sorgen somit für eine geringere CO₂-Belastung.

 

 

Darüber hinaus bietet das Modell auch den Vorteil der Transparenz und Fairness. Somit ist es effektives Instrument, um die Schäden des Klimawandels zu bekämpfen und gleichzeitig faire Beurteilungsgrundlagen für alle Beteiligten zu schaffen.

 

 

 

 

  

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