Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!
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Weiter Informationen erhalten Sie unter Service | enwi-App | Fragen und Antworten.
In meiner Wohnung sind funkgesteuerte Messgeräte vorhanden. Wie erfolgt die Ablesung?
Die Verbrauchswerte für die Wasserzähler und für die Heizkostenverteiler werden per Fernauslesung durch den Messdienst erfasst und verarbeitet.
Lediglich für die Prüfung der Rauchwarnmelder muss dem Messdienst Zutritt zur Wohnung gewährt werden. Die Termine hierfür finden in der Regel von September bis November statt.
In meiner Wohnung sind noch keine funkgesteuerten Messgeräte installiert. Wie erfolgt die Ablesung?
Sie erhalten einen Termin zur Ablesung durch die Ablesefirma.
Wenn Sie den ersten Termin der Ablesefirma verpasst haben, erhalten Sie sofort einen neuen Termin vom Ableser. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen dritten, letzten Termin mit der Ablese-Firma vereinbaren - dieser Termin ist dann jedoch kostenpflichtig für Sie.
Welche Arten von Wohnungen kann ich bei der WGH anmieten?
Dabei gibt es Wohnungen mit einem Zimmer bis hin zu Vier-Zimmer-Wohnungen.
In welchen Stadtteilen kann ich eine Wohnung anmieten?
Unsere Wohnanlagen und eine Beschreibung finden Sie unter: WGH Halberstadt - Wohnanlagen
Welche Dokumente benötige ich für den Nutzungsvertrag bei der WGH eG?
Für den Abschluss eines Nutzungsvertrag mit der WGH Halberstadt benötigen Sie eine Vorvermieterbescheinigung, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise und Ihren gültigen Personalausweis. Studierende oder Auszubildende brauchen darüber hinaus noch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag und eine Bürgschaft. Arbeitsuchende sollten ein Angebot für das Jobcenter und einen Bescheid mit Zuschuss vorzeigen können, Rentnerinnen und Rentner brauchen einen Rentenbescheid, Selbstständige eine Bilanz.
Wozu dient eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist das Versprechen einer Dritten Person an uns, dass Sie Ihr Nutzungsentgelt (Miete) zahlen können und werden. Nur für den Fall, dass Sie dem nicht nachkommen, verpflichtet sich Ihr Bürge an Ihrer Stelle zu zahlen.
Eine Bürgschaft kann z. B. ein Familienmitglied übernehmen. Wir benötigen von dieser Person auch die Einsicht in einen gültigen Personalausweis sowie die letzten 3 Gehaltsnachweise.
Ist für das Anmieten einer Wohnung eine Besichtigung notwendig?
Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, können Sie jederzeit eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Uns ist ein persönliches Treffen vorab sehr wichtig, um unsere potenziellen Mitglieder kennenzulernen.
Ich benötige eine Vorvermieterbescheinigung, woher bekomme ich diese?
Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Betreuungsteam in Verbindung. Nun erfolgt eine Prüfung Ihres Nutzungsverhältnisses und Ihres Mietkontos. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.
Ich benötige eine Mietbescheinigung für das Amt, was ist zu tun?
Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Betreuungsteam, dies kann auch telefonisch erfolgen. Alles weitere wird Ihnen dort mitgeteilt.
Ich möchte mich über meine Nachbarn beschweren, wie gehe ich vor?
Gegenseitige Rücksichtnahme in Hausgemeinschaften ist besonders wichtig. Wenn Sie sich von einem Ihrer Nachbarn, beispielsweise wegen regelmäßigem Lärm, gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen zuerst das persönliche Gespräch. Sprechen Sie Ihren Nachbarn direkt an und teilen Sie ihm mit, dass Sie sich gestört fühlen. In vielen Fällen kann schon solch ein Gespräch Abhilfe schaffen, denn oft ist den Lärmverursachern nicht bewusst, dass sich andere gestört fühlen. Den Konflikt untereinander zu lösen ist unserer Erfahrung nach, die beste Basis für ein friedliches Miteinander. Zeigt sich der Störverursacher uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit uns die Störung durch ein detailliertes Lärmprotokoll mitzuteilen. Bitte achten Sie darauf, die Störungen so genau wie möglich zu benennen (Datum, Uhrzeit, Dauer) und am besten auch von Zeugen bestätigen zu lassen. Wir werden den Verursacher mit Ihren Angaben konfrontieren. Selbstverständlich geben wir den Namen des Beschwerdeführers oder der Zeugen bis zu einer möglichen Gerichtsverhandlung nicht bekannt.
Wann sind Ruhezeiten?
Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind usw.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
Ich brauche die Betriebskostenabrechnung für meine Steuererklärung, wann erhalte ich die Abrechnung?
Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode müssen dem Mieter die Abrechnungen vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.
Ich habe eine Abrechnung für das ganze Jahr erhalten, obwohl ich innerhalb eines Jahres ausgezogen bin.
Auf der ersten Seite Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der Abrechnungszeitraum für die gesamte Wirtschaftseinheit angegeben. Sie finden den für Sie maßgeblichen Zeitraum direkt über der Aufstellung der Einzelkosten.
Es wohnen jetzt mehr Personen in meiner Wohnung - müssen die Vorauszahlungen erhöht werden?
Wenn die Anzahl der Personen in der Wohnung zunimmt, wird in der Regel auch mehr Wasser (und ggf. auch Heizwärme) verbraucht. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen ist daher sinnvoll. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuungsteam in der Geschäftsstelle.
Mein Mietverhältnis endet mitten im Jahr, wie werden die Heizkosten abgerechnet?
Alle Wohnungen der WGH sind mit funkgesteuerten Messgeräten ausgestattet. Bei Ein-/Auszug erfolgt keine Zwischenablesung durch das Betreuungsteam. Die Verbräuche werden per Stichtag des Mietvertragsbeginns bzw. -endes vom Messdienst ausgelesen und für die Abrechnung übernommen. Der Grundanteil wird immer nach den sogenannten "Grad-Tagen" berechnet.
Ich habe meine Abrechnung verloren und benötige eine Kopie, was ist zu tun?
Wir senden Ihnen gern eine Kopie Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung zu. Fordern Sie diese bitte bei Ihrem Betreuungsteam in der Geschäftsstelle schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an.
Warum wird sowohl bei den Betriebskosten als auch bei den Wärmeversorgungskosten Wasser abgerechnet?
Bei den Betriebskosten werden die Kosten des Wassers abgerechnet, das insgesamt verbraucht wird. Bei den Wärmeversorgungskosten werden die Kosten abgerechnet, die durch das Erwärmen des Wassers entstehen.
Ich möchte das Guthaben der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt bekommen, was ist zu tun?
Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird ein Guthaben in der Regel zum Fälligkeitstermin (siehe Abrechnung) automatisch überwiesen. Wenn Sie das Nutzungsentgelt selbst überweisen, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Konto die Zahlung des Guthabens erfolgen soll. Solange wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, welches Konto für die Rückzahlung in Frage kommt, wird der Betrag Ihrem Nutzerkonto gutgeschrieben.
Wieso hat mein Nachbar ein höheres Guthaben, obwohl die Wohnungen gleich groß sind?
Die verbrauchsabhängigen Kosten einer Wohnung (Wasser, Heizung) werden nicht nach der Wohnfläche, sondern nach Ihrem individuellen Verbrauch berechnet. Dazu kommt, dass die Vorauszahlungen für Betriebs- und Wärmeversorgungskosten unterschiedlich hoch sind. Auch aus den verschiedenen Summen der Vorauszahlungen ergeben sich für jeden Mieter unterschiedliche Abrechnungssalden.
Wieso muss ich mehr Wasserkosten zahlen als mein Nachbar?
Die Wasserzähler werden einmal jährlich zum Jahreswechsel abgelesen. Ihr individueller Verbrauch wird aufgrund dieser Zählerstände ermittelt. Ausschlaggebend für den Wasserverbrauch sind Familiengröße und individuelles Verbrauchsverhalten. Es gibt viele Faktoren, die den täglichen Wasserverbrauch bestimmen, z.B. duschen Sie zwei Mal am Tag, ihr Nachbar badet lieber usw. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Service-Tipp "Energie sparen".
Was kann ich für den Brandschutz im Hausflur tun?
Als Genossenschaft schätzen wir uns glücklich, insgesamt ein sehr gutes Miteinander zu pflegen. Aber es gibt auch Punkte, da reicht ein gutes Miteinander nicht aus. Beim Brandschutz zum Beispiel. Wenn es nämlich wirklich brennt, ist guter Rat zu spät, aber schnelle Hilfe lebenswichtig. Deshalb gibt es beim vorbeugenden Brandschutz klare Vorgaben. Und kein Pardon. Weder von der zuständigen Behörde noch von der Hausverwaltung.
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob Sie als Mieter*in in einem großen 10-Geschosser oder in einem kleineren Mehrfamilienhaus wohnen. Die Hausflure, die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind absolut nicht zum Abstellen privater Gegenstände vorgesehen. Aus nachvollziehbaren Gründen: Zum einen handelt es sich bei den Fluren und Treppenhäusern um Rettungswege, die im Brand- oder Katastrophenfall frei zugänglich sein müssen. Zum anderen sind diese Bereiche freizuhalten von potenziell brennbaren Materialien.
Im Folgenden ein paar Beispiele:
Abfall, Altglas, Altpapier
Den Abfall für ein paar Minuten vor die Tür zu stellen und beim nächsten Gang mit zur Tonne zu nehmen, ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Ganze Sammlungen aus Altpapier und Altglas, und das über einen längeren Zeitraum, das geht aber auf gar keinen Fall. Hier heißt es: Entweder in der eigenen Wohnung aufbewahren oder direkt entsorgen!
Leergut und Getränkekästen
Mehrwegflaschen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber nicht vor der Wohnung auf dem Flur. Weder als Einzelflaschen noch in Getränkekästen. Ob gefüllt oder geleert, Ihre Getränkeflaschen gehören Ihnen und damit in Ihre Wohnung. Bei Leergut empfehlen wir eine regelmäßige Rückgabe, damit große „Sammlungen“ gar nicht erst entstehen.
Schuhschränke und Garderoben
Auch wenn es ein schönes Zeichen gegenseitigen Vertrauens ist, wenn Mieter*innen ihre Schuhe und Jacken auf den Fluren aufbewahren: Der vorbeugende Brandschutz und die Hausordnung sagen ganz klar NEIN. Ob lose auf dem Boden oder in Schränken und Garderoben, wie sie Ihre Sachen aufbewahren, ist Ihre Sache. Hauptsache in der Wohnung – und nicht davor!
Räder, Roller, Reifen
Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder und Roller, sind in den Fluren und Treppenhäusern absolut tabu. Und trotzdem finden sich immer wieder Vehikel an Stellen, wo sie nicht hingehören. Fahrräder, gekettet an Handläufe, ganze Roller-Rudel auf Fluren, wildes Kinderwagen-Parken in Gemeinschaftsräumen. Alles mit Rädern (auch Rollatoren und Rollstühle) gehört in die eigene Wohnung oder in die dafür ausgewiesenen Bereiche.
Einfache Regeln, mehr Sicherheit für alle
Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Hier heißt es wörtlich: „Zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt.“ In der Vergangenheit waren wir bei der Durchsetzung oftmals großzügig. Da diese Regel aber direkte Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Mieter*innen und Gebäude hat, werden wir in Zukunft gesteigerten Wert auf ihre Einhaltung legen. Helfen Sie uns. Prüfen Sie selbst, ob Sie noch Gegenstände auf dem Flur, im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen platziert haben.
Was soll ich tun, wenn es brennt?
Falls es im Treppenhaus brennt:
Durch wirtschaftssystemkonformes Verhalten erwirtschaftet die WGH Halberstadt regelmäßig einen Jahresüberschuss und einen Bilanzgewinn in zuvor von den zuständigen Gremien beschlossener Höhe. Der erwirtschaftete Erfolg wird an die Mitglieder der Genossenschaft regelmäßig und nachhaltig weitergegeben. Dies geschieht sowohl durch zeitgemäßes Wohnen zu langfristig bezahlbaren Konditionen als auch durch eine Erfolgsbeteiligung in Form der Ausschüttung einer Dividende an die Mitglieder. Die Dividende ist somit auch eine „Verzinsung“ der gezeichneten Genossenschaftsanteile bzw. des Geschäftsguthabens.
Kann ich bei der WGH Halberstadt auch eine Wohnung kaufen?
Nein, bei der WGH Halberstadt ist der Einzelerwerb einer Wohnung nicht möglich.
Die Elektroinstallation in Ihrer Wohnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnqualität und Sicherheit. Es ist wichtig, dass Sie als Nutzer einige grundlegende Regeln und Hinweise beachten, um die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der elektrischen Anlagen zu gewährleisten.
Umgang mit der Elektroinstallation
Wartung und Reparaturen
Die Wartung und Reparatur der Elektroinstallation obliegt in der Regel der WGH Halberstadt. Als Nutzer sind Sie jedoch verpflichtet, der WGH Halberstadt oder dem beauftragten Elektriker Zugang zur Wohnung zu gewähren, um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können.
Der Energieausweis wird Ihnen selbstverständlich mit Abschluss des Nutzungsvertrages vorgelegt. Er informiert Sie umfassend über die energetische Qualität der Wohnung, sodass Sie einen transparenten Überblick über den Energieverbrauch und die Effizienz des Gebäudes erhalten.
Ich suche eine Garage/einen Stellplatz für meinen PKW, was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle, wenn Sie einen Stellplatz für Ihren PKW anmieten möchten. Wir werden dann prüfen, ob wir Ihnen freie Stellplätze in dem von Ihnen gewünschten Bereich anbieten können. Wenn Sie sich für einen Stellplatz entschieden haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle.
weitere Informationen unter dem Eintrag: PKW-Stellplätze
Muss ich Genossenschaftsanteile leisten, um eine Wohnung nutzen zu können?
Ja. Die WGH Halberstadt ist eine Genossenschaft.
Über Ihren Beitritt beschließt gemäß Satzung der Vorstand der WGH. Sie füllen eine Beitrittserklärung aus. Wir helfen Ihnen dabei und erklären alles dafür Notwendige. Sie zeichnen und erwerben dann Ihre Pflichtanteile und - wenn gewünscht - weitere freiwillige Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR.
Höhe der Anteile je Wohnungsgröße
Für Ihre Fragen rund um Ihre Wohnung und Wohnanlage stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort, Breiter Weg 8a, zu den Öffnungszeiten, zur Verfügung.
Vermieten Sie auch Gewerbeobjekte?
Die WGH Halberstadt bietet Gewerbeflächen im Stadtzentrum Halberstadt an. Rufen Sie uns gern an, wir beraten Sie individuell.
Was gehört zur Grünlandpflege?
In Ihrer Betriebskostenabrechnung ist unter anderem die Position "Grünlandpflege" aufgelistet. Dies umfasst im Wesentlichen: Rasen mähen, Beschnitt von Bäumen und Sträuchern, Abfuhr von Gartenabfällen, Entfernen verblühter Blumen, Beseitigung von Sträuchern/Bäumen (beispielsweise aufgrund des Alters, aufgrund von Witterungs- und Umwelteinflüssen usw.), Neubepflanzung von Sträuchern/Bäumen, Nachsäen des Rasens. Ebenso fallen in die Position Gartenpflege: Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden an.
Was beinhaltet die Hausreinigung?
Spinnweben entfernen, Treppe wischen, Fenster putzen und fegen – das und noch vieles mehr ist Bestandteil der Hausreinigung.
Wie heize und lüfte ich richtig?
Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich stoßlüften, das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekipptem Fenster.
Vermeiden Sie längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder - langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge.
Nutzen Sie die Thermostatventile richtig. Wenn Sie das Ventil in Mittelposition stellen, sorgt es selbständig und zuverlässig für die richtige Raumtemperatur. Stellen Sie die Heizkörper nicht mit Schränken, Regalen, Sofas o.ä. zu. Das Thermostatventil kann ansonsten die Wärmezufuhr für die Heizkörper nicht korrekt regeln. Aus dem gleichen Grund sollten vor Heizkörpern keine Vorhänge oder Gardinen hängen. Heizkörperverkleidungen und -abdeckungen behindern ebenfalls die Wärmestrahlung in den Raum. Verzichten Sie besser darauf. Vermeiden Sie es, Räume zu überheizen. Jeder Grad Übertemperatur bedeutet 6% mehr Energieverbrauch - und damit entsprechende Kosten. Empfohlene Raumtemperaturen: Bad 21 °C, Küche, Ess- und Wohnzimmer: 20 °C, Schlafzimmer 17 °C.
Wie kann ich Heizkosten sparen?
In unserem Service-Tipp „Betriebskosten“ finden Sie nützliche Informationen rund ums Thema.
Kann ich die Summe meiner Heizkostenvorauszahlung verändern lassen?
Es ist ggf. sinnvoll, Ihre Vorauszahlung anzupassen, wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände geändert haben oder Sie anhand der letzten Abrechnung eine Nachzahlung vornehmen mussten. Selbstverständlich können Sie die Vorauszahlungen auch senken lassen, wenn sich aufgrund der Abrechnung ein hohes Guthaben ergeben hat. Sprechen Sie dazu bitte Ihr Betreuungsteam in der Geschäftsstelle an.
Ich habe eine Frage zu meiner Heizkostenabrechnung. Was kann ich tun?
siehe den Eintrag Betriebskostenabrechnung
Wie oft werden die Wohnungsangebote auf Ihrer Internetseite aktualisiert?
Unsere Wohnungsangebote im Internet werden in der Regel wöchentlich aktualisiert. Bereits vermietete Wohnungen werden schnellstmöglich aus dem Angebot entfernt.
Welcher Internetanschluss ist der Beste?
Das hängt stark von dem ab was Sie an Bandbreite nutzen und monatlich zahlen wollen.
Welchen Internetanschluss hat meine Wohnung?
Wann muss ich den Internetanschluss abschließen?
Sobald Sie Ihren neuen Nutzungsvertrag unterschrieben haben, können Sie sich beraten lassen. Erfahrungsgemäß benötigt der Anbieter etwas Vorlauf, um Ihnen das gewünschte Produkt bereitzustellen.
Mein Kabelfernsehen funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Ihr Kabelfernsehen ist ausgefallen oder das TV-Signal ist gestört? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Anbieter, mit dem Sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, z.B.: Pÿur oder Telekom.
Verfügen alle Wohnungen über Kabelfernsehen?
Alle Wohnungen verfügen über einen Fernseh- und Telefonschluss. Daher sind Satellitenschüsseln in unseren Wohnanlagen nicht erlaubt. Sie können Ihren Anbieter frei wählen.
Eine Kleinreparatur liegt dann vor, wenn der Aufwand im Einzelfall nicht mehr als die im Nutzungsvertrag vereinbarte Höhe beträgt. Die Gesamtbelastung des Nutzers pro Jahr ist jedoch auf 8% des Jahresgrundnutzungsentgeltes begrenzt.
Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist eine mechanische Lüftung zur definierten Be- und Entlüftung von Wohnungen. Das tägliche Stoßlüften ist in diesen Häusern nicht erforderlich. Man unterscheidet hierbei zwischen dezentraler und zentraler Lüftung. Je nach Ausstattung entzieht ein Wärmetauscher Wärme aus der Abluft und heizt damit die Zuluft vor.
Lüftungsanlagen sorgen in modernen, dichten Häusern für frische Luft und sparen dabei noch Energie.
Pollen und Schadstoffe bleiben draußen.
Eine gesteuerte Belüftung und Entlüftung von Wohnräumen steigern die Aufenthaltsqualität, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit.
Mit dem digitalen Kundenportal haben unsere Nutzer nun die Möglichkeit, jederzeit und überall auf wichtige Informationen und Dienstleistungen zu Ihrer Liegenschaft zuzugreifen. Egal, ob sie am Computer, Tablet oder Smartphone sind, der digitale Servicebereich macht es einfach, die WGH Halberstadt auch online zu nutzen. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit.
Mit der verbesserten Erreichbarkeit können unsere Nutzer ihre Anliegen ganz einfach online einreichen und den Bearbeitungsstand jederzeit verfolgen. Das sorgt für mehr Transparenz und hält alle stets informiert über wichtige Termine und Neuigkeiten zu ihrer Wohnanlage.
Die Möglichkeit, wichtige Dokumente wie die Hausordnung oder den Energieausweis online einzusehen, ist ebenfalls ein großer Vorteil. Zudem ist es toll, dass Sie auch einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, indem Sie das Papieraufkommen reduzieren.
Die Online-Formulare für Störungen oder Schadensfälle machen es den Nutzer leicht, schnell und unkompliziert Hilfe zu erhalten.
Was müssen Sie tun? Ganz einfach: Registrieren Sie sich auf „Meine WGH“.
Die App „Meine WGH“ ist für iOS über den App Store und für Android über den Google Play Store kostenlos erhältlich.
Einfach laden, registrieren und Freischaltcode beantragen.
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss der Genossenschaft spätestens am 31.12. des laufenden Geschäftsjahres zugegangen sein. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre.
Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt, auszuzahlen. Der Ausgeschiedene kann jedoch die Auszahlung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach seinem Ausscheiden und nicht vor Feststellung der Bilanz verlangen. Soweit die Feststellung der Bilanz erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Ausscheiden des Mitgliedes erfolgt, ist das Auseinandersetzungsguthaben von Beginn des 7. Monates an mit 4 % zu verzinsen. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren.
Ich möchte kündigen, was muss ich beachten?
Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten. Um unser Serviceangebot stetig zu verbessern, bitten wir Sie, uns die Gründe für Ihre Kündigung zu nennen.
Die Kündigung des Nutzungsvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen, alle Vertragsnehmer müssen die Kündigung unterschreiben. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Nutzungsvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Nutzungsvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem Betreuungsteam.
Kann ich das Nutzungsverhältnis auch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen?
Grundsätzlich ist die vereinbarte Kündigungsfrist für beide Parteien bindend. Zieht ein Nutzer innerhalb der WGH Halberstadt um, kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass von der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist Abstand genommen wird, so dass max. eine Monatsmiete doppelt bezahlt wird.
Erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?
Kurz nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. In diesem Schreiben ist das weitere Vorgehen beschrieben.
In der Kündigungsbestätigung wird Ihnen auch ein Termin für eine Wohnungsabnahme genannt. Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bei dem im Schreiben angegebenen Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen Alternativtermin. Bitte bedenken Sie: Eine frühzeitige Wohnungsvorabnahme bedeutet für Sie mehr Sicherheit.
Mit einer frühzeitigen Vorabnahme wissen Sie genau, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung noch erledigt werden müssen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Miet- und Vormieterbescheinigung?
Der Unterschied zwischen einer Mietbescheinigung und einer Vorvermieterbescheinigung liegt in ihrem Zweck und dem Aussteller:
Zusammengefasst: Die Mietbescheinigung ist ein Nachweis der aktuellen Mietsituation, während die Vorvermieterbescheinigung eine Art Referenzschreiben vom vorherigen Vermieter darstellt.
Gibt es in Halberstadt besondere Regeln bei der Mülltrennung?
Als Halberstädter sind wir dazu aufgefordert, Müll zu sortieren und dem Recyclingsystem zuzuführen. Müll ist ein wertvoller Rohstoff. Doch was gehört in welche Mülltonne?
Unser kleiner Müll-Knigge zeigt eine anschauliche Übersicht: Service-Blog: Mülltrennen Leicht Gemacht.
Nicht in den Restmüll gehört unter anderem auch Sperrmüll. Wie man diesen entsorgt, erfahren Sie hier: ENWI.
Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall u.ä.) melden möchte?
Sie sind Nutzer und möchten einen Notfall melden? Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung am nächsten Tag, während der Sprechzeiten, ausreichend.
Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an die Mitarbeiter/-innen Ihres zuständigen Betreuungsteams. Außerhalb unserer Arbeitszeiten und an den Feiertagen ist unser technischer Notdienst für Sie da.
Havarienotdienst
Ich möchte einen Notfall melden (Herzanfall, Einbruch, u.a.) - welche Nummer wähle ich?
Im Falle eines Notfalls in Halberstadt können Sie die folgenden Nummern wählen: Für lebensbedrohliche Notfälle oder Brände wählen Sie die 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Für alle anderen dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle, wie z.B. ärztlicher Bereitschaftsdienst, wählen Sie die 116117.
Notruf 112:
Bei Bränden, Bei schweren Unfällen, Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Bei plötzlicher Bewusstlosigkeit oder Atemnot.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117:
Wichtige Informationen für den Notruf:
Wo ist der Notfallort, Was ist passiert, Wie viele Personen sind betroffen, Wer ruft an, Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle.
Zusätzliche Informationen:
Denken Sie daran, im Notfall Ruhe zu bewahren und die oben genannten Informationen bereitzuhalten, um den Rettungskräften die Arbeit zu erleichtern.
In Genossenschaften wird der Mieter Nutzer genannt und der Mietvertrag ist dort ein Nutzungsvertrag. Der Begriff „Nutzer” für den Mieter einer WGH-Wohnung soll den Einfluss des Genossenschaftsrechts auf das Mietverhältnis widerspiegeln.
Ein wichtiger Vorteil eines Nutzungsvertrages besteht darin, dass Nutzer als Mitglieder der Genossenschaft ein Mitspracherecht haben und demokratisch an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Zudem profitieren sie oft von stabileren und meist moderateren Nutzungsentgelten im Vergleich zu klassischen Mieten. Die Genossenschaft ist in der Regel an einer langfristigen, nachhaltigen Bewirtschaftung der Wohnungen interessiert, wodurch ein hohes Maß an Sicherheit und Gemeinschaftsgefühl entsteht. Überschüsse werden in die Instandhaltung und Modernisierung des Bestandes oder in die Förderung gemeinschaftlicher Projekte investiert, was die Wohnqualität für alle erhöht. Einer der Punkte, an denen das Genossenschaftsrecht Bedeutung für das Mietrecht hat, ist die ordentliche fristgemäße Kündigung des Mietvertrages nach § 573 Absatz 1 BGB. Die Mitgliedschaft in der WGH Halberstadt ist in der Regel Voraussetzung dafür, dass man eine Genossenschaftswohnung nutzen kann.
Ich habe meinen Nutzungsvertrag verloren und benötige eine Kopie. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr zuständiges Betreuungsteam.
Mein (Ehe-) Partner ist verstorben, was muss ich tun?
Wir benötigen die Kopie der Sterbeurkunde, bitte reichen Sie diese in Ihrem Betreuungsteam ein. Es wird ein Nachtrag zum Nutzungsvertrag geschlossen. Dieser Nachtrag muss von Ihnen unterschrieben werden und gilt als Änderung zu dem mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Nutzungsvertrages bestehen weiterhin. Aus dem Nachtrag wird hervorgehen, dass Sie nun alleiniger Vertragspartner sind.
Ich möchte eine weitere Person mit in den Nutzungsvertrag aufnehmen lassen, was ist zu tun?
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und schicken Sie den Brief mit den erforderlichen Unterlagen (nachfolgende beschrieben) an die WGH Halberstadt.
Neben dem schriftlichen Antrag benötigen wir einige Unterlagen der Person, die in den Nutzungsvertrag mit aufgenommen werden soll: Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft (bitte lassen Sie sich vorab das Formular von Ihrer Geschäftsstelle zusenden).
Wir prüfen Ihr Anliegen und teilen Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Sofern die Entscheidung positiv ausfällt, schließen wir mit Ihnen und dem neuen Vertragspartner einen Nachtrag zum bestehenden Nutzungsvertrag. Dieser Nachtrag muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden und gilt als Ergänzung zu Ihrem bestehenden Nutzungsvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Nutzungsvertrages bestehen weiterhin. Aus dem Nachtrag wird hervorgehen, dass nun zwei vollständig haftende Vertragspartner existieren.
Mein Vertragspartner ist ausgezogen (Kündigung), kann ich den Vertrag allein übernehmen?
Die Entlassung eines Vertragspartners aus dem Nutzungsvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wir benötigen dafür Ihre Einkommensunterlagen. Als Einkommensnachweise reichen in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. eine Übernahmeerklärung der Sozialbehörde.
Unserer Wohnanlagen verfügen über Personenaufzüge, die Ihnen den Alltag erleichtern. Die Benutzung der Aufzüge ist für alle Nutzer kostenlos und rund um die Uhr möglich. Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Hinweise:
Verhalten Sie sich in den Aufzügen ruhig und respektvoll gegenüber anderen Nutzern und dem Eigentum der Genossenschaft.
Halten Sie die Türen der Aufzüge nicht unnötig offen oder blockieren Sie sie nicht mit Gegenständen. Dies kann zu Störungen führen und den Betrieb beeinträchtigen.
Überladen Sie die Aufzüge nicht und achten Sie auf die maximale Personen- und Lastenzahl, die an der Innenseite der Aufzugtüren angegeben ist.
Wenn Sie mit Kindern oder Haustieren unterwegs sind, achten Sie darauf, dass diese nicht unbeaufsichtigt in den Aufzügen spielen oder herumlaufen.
Im Falle eines Notfalls drücken Sie den Alarmknopf im Aufzug und bleiben Sie ruhig. Es wird sich umgehend ein Mitarbeiter des Notdienstes bei Ihnen melden und Ihnen helfen.
Wir bitten Sie, uns eventuelle Schäden oder Mängel an den Aufzügen umgehend zu melden, damit wir diese schnellstmöglich beheben können. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt.
Ich suche eine Garage/einen Stellplatz für meinen PKW, was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle, wenn Sie einen Stellplatz für Ihren PKW anmieten möchten. Wir werden dann prüfen, ob wir Ihnen freie Stellplätze in dem von Ihnen gewünschten Bereich anbieten können.
Kann ich bei der WGH einen Stellplatz anmieten, auch wenn ich kein Nutzer bin?
Wir haben unterschiedlichste Plätze für Ihren PKW in verschiedenen Halberstädter Stadtteilen: Stellplätze vor unseren Häusern, Tiefgaragenstellplätze in einer Sammelgarage, auf einem Parkdeck oder Einzelstellplätze.
Für Nutzer der WGH Halberstadt gilt: Die Umsatzsteuer auf Ihre Miete für PKW-Stellplatz bzw. Garage entfällt, wenn diese nicht mehr als 1 km von Ihrer Wohnung entfernt sind. Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der Wohnungsmieter auch den Nutzungsvertrag für den Stellplatz unterschreibt. Für Mitbewohner oder Familienangehörige, die einen Stellplatz mieten gilt diese Befreiung nicht.
Für Nicht-Mitglieder verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rufen Sie uns gern an – wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und schauen nach, ob an dem von Ihnen gewünschten Standort Stellplätze für Ihren PKW verfügbar sind.
Mein Stellplatz ist von anderen Fahrzeugen belegt, was ist zu tun?
Leider kann es vorkommen, dass der von Ihnen gemietete Stellplatz von einem Fremdparker belegt ist. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie den Fremdparker abschleppen lassen wollen, ggf. sollten Sie sich hierzu juristisch beraten lassen. Wir als Vermieter beauftragen keinen Abschleppdienst.
Ich möchte meinen Stellplatz kündigen, wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist für Ihren Stellplatz wurde mit Ihnen im Stellplatznutzungsvertrag vereinbart. Die Frist beträgt drei Monate (Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats). Der Eingang Ihres Kündigungsschreibens in der Geschäftsstelle ist entscheidend, nicht das Datum des Poststempels (ebenso wie bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrages). Bei Wohnungskündigung endet auch der Stellplatznutzungsvertrag.
Gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht?
Ja! Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern bereits zur Pflicht gemacht. Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern und zum Teil auch in anderen Räumen angebracht werden sowie in Fluren und Räumen, die hieraus als Fluchtwege dienen. Ihre Wohnung wurde daher mit hochwertigen Techem Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet. Aber auch die Betriebsbereitschaft der Geräte muss sichergestellt sein. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich.
Warum werden Rauchwarnmelder in meine Wohnung eingebaut?
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Seit 01.01.2026 wurden alle Wohnungen der WGH mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wie lange funktionieren die Rauchwarnmelder?
Die Rauchwarnmelder sind mit besonders langlebigen Batterien ausgerüstet, die mindestens zehn Jahre halten sollen. Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird der Rauchwarnmelder ausgetauscht.
Warum müssen meine Rauchwarnmelder durch den Messdienst geprüft werden?
In Halberstadt ist die Ausstattung und jährliche Wartung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung muss zwingend einmal jährlich in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung durch einen hierfür speziell geschulten Service-Mitarbeiter erfolgen. Die Prüfung dient zu Ihrer eigenen Sicherheit. Bei den Funk-Rauchwarnmeldern muss dank der Funk-Ferninspektion die Wohnung nicht mehr betreten werden.
Bitte beachten Sie:
Als Wohnungsnutzer haben Sie eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht (§ 555a BGB) für Maßnahmen, die gesetzlich erforderlich sind bzw. der Verbesserung der Mietsache dienen. Dies verpflichtet Sie, zur Durchführung der Rauchwarnmelder-Prüfung dem Service-Mitarbeiter Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren und die Prüfung zu dulden bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfung ermöglicht wird.
Muss ich meine Rauchwarnmelder beim Renovieren abnehmen?
Ja. Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich (max. nach 14 Tagen) wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Danach muss der Rauchwarnmelder durch Auftrag an Techem oder die DOMICIL Energiepartner GmbH wieder aktiviert werden. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.
Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind usw. Des Weiteren gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halberstadt.
Vermieten Sie auch Seniorenwohnungen?
Die WGH hat in Halberstadt eine Vielzahl von Wohnungen für Senioren.
Die Stadt Halberstadt bietet für Sperrmüll aus dem Haushalt verschiedene Entsorgungslösungen an. Mieterinnen und Mieter können den Sperrmüllwagen zum Beispiel direkt vor Ihre Haustür kommen lassen. Die Anmeldung des Sperrmülls kann telefonisch bei der Enwi unter der Telefonnummer: (03941)-688043 erfolgen. Alternativ kann Sperrmüll auf dem Wertstoffhof der Stadt kostenlos selbst abgegeben werden.
Teurer für alle Nachbarn wird es hingegen, wenn sperrige Gegenstände im Keller, Treppenhaus oder in den Außenanlagen zurückgelassen werden. Denn die Abholungskosten trägt die gesamte Hausgemeinschaft, was die Betriebskostenabrechnung erhöht. Die Stadtreinigung zu bestellen oder zum Recyclinghof zu fahren lohnt sich also - für eine gute Nachbarschaft und ein angenehmes Wohnumfeld. Sperrmüll stellt zudem eine erhebliche Brandgefahr dar und behindert die Reinigung. Wenn Ihnen unzulässig abgestellter Müll auffällt, sprechen Sie Ihre Nachbarn an. Setzen Sie sich gemeinsam für ein Wohnumfeld zum Wohlfühlen ein. Hier erfahren Sie mehr über den Wertstoffhof der Stadt Halberstadt.
Gibt es einen Wasserrohrbruch, einen Stromausfall oder funktioniert die Heizung nicht mehr?
Während der Sprechzeiten rufen Sie bitte Ihr Betreuungsteam Ihrer Geschäftsstelle an - außerhalb der Sprechzeiten nutzen Sie bitte die Notdienst-Nummer der WGH Halberstadt.
Ich möchte eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung vornehmen, z.B. Laminat verlegen, eine Einbauküche installieren, Fliesen legen - was muss ich tun?
Sie möchten an Ihrer Wohnung eigene Veränderungen vornehmen, z.B. Fliesen oder Laminat verlegen, eine Küche einbauen, die Terrasse fliesen, eine Markise anbringen? Bitte beantragen Sie eine Genehmigung für diese baulichen Veränderungen. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben, skizzieren Sie ggf. die geplanten Umbauten und reichen Sie alles bei unserer Geschäftsstelle ein. Wir überprüfen Ihren Wunsch aus fachlicher und technischer Sicht. Bestehen keinerlei technische und fachliche Bedenken zu den Umbauten, erhalten Sie von uns eine schriftliche Genehmigung. Diese Genehmigung kann weitere Bedingungen oder Auflagen enthalten. Die Genehmigung dokumentiert auch, dass es sich um mietereigene Einbauten handelt, das bedeutet, dass Sie für Beschädigungen selbst aufkommen und die Einbauten in der Regel bei Ihrem Auszug wieder entfernen müssen. Der Ursprungszustand der Wohnung muss im Regelfall wiederhergestellt werden. Bitte beachten Sie: Aus bestimmten Gründen kann diese Genehmigung im laufenden Nutzungsverhältnis widerrufen werden, beispielsweise bei einer Modernisierung.
Ich möchte einen Schaden melden, wie gehe ich vor?
Während der regulären Sprechzeiten stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an unseren Notdienst, weitere Informationen zum Notdienst finden Sie hier. In dringenden Notfällen (Brand) rufen Sie bitte zuerst die Feuerwehr (112).
Was muss ich über Tierhaltung wissen?
Haustiere machen Spaß und bereichern das Leben. Und wenn alle Tierhalter*innen ein paar Regeln einhalten, klappt das auch in so großen Nachbarschaften wie bei der WGH eG. Klare Regeln plus etwas gesunder Menschenverstand sind die beste Basis für ein harmonisches Miteinander von Menschen und Tier. Wir haben uns die Hausordnung angeschaut und stellen hier die wichtigsten Regeln zum Thema Haustiere vor.
Tierhaltung im Allgemeinen
Grundsätzlich haben wir bei der WGH Halberstadt nichts gegen Tierhaltung. Wer Haustiere
in seiner Wohnung halten möchte, der sollte das auch tun dürfen. Sobald die Tiere aber größer oder gefährlicher sind als die typischen Kleintiere (Fische und Hamster etc.), muss die Genossenschaft die Haltung in Schriftform genehmigen. Bei allen Tieren gilt das Gleiche: Keine Belästigung oder Gefährdung von Mitbewohnern, immer artgerechte Haltung, Halter*innen haften für Schäden, Genehmigungen können widerrufen werden.
Kleintiere & Exoten
Solange sie in angemessener Zahl gehalten werden und keine Beschwerden anderer Mitbewohner vorliegen, ist die Haltung von Kleintieren ohne Genehmigung möglich. Eine klare Ausnahme bilden exotische Tierarten, die potenziell gefährlich sind oder ein höheres Störpotenzial haben. Schlangen, giftige Tiere, Papageien u. Ä. benötigen immer eine Genehmigung! Bei exotischen Tierarten ist es sinnvoll, vorab selbst zu prüfen, ob eine Haltung von Gesetzes wegen überhaupt möglich ist.
Hunde
Wir in der Genossenschaft mögen Hunde. Damit das so bleibt, muss jede Hundehaltung bei uns gemeldet und schriftlich genehmigt werden. So eine Genehmigung erfolgt widerruflich. Wenn Störungen, Gefährdungen oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt auftreten, können wir die Genehmigung entziehen. Dass Hunde im Haus und in den Außenanlagen an die Leine gehören, versteht sich von selbst. Auch, dass sie von Spielplätzen fernzuhalten sind. Verschmutzungen und Gassi-Hinterlassenschaften sind natürlich sofort zu beseitigen. In Aufzügen gilt besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner*innen.
Katzen
Für Katzenhalter*innen ist es ratsam, Geruchs- oder Geräuschbelästigungen zu vermeiden. Riechbare Katzenklos und nächtliche Katzenkonzerte können in der Nachbarschaft für Missstimmung sorgen. Genauso wie Abflussrohre, die durch Katzenstreu verstopft sind. Deshalb gehört Katzenstreu nicht ins WC. Katzennetze am Balkon benötigen die Zustimmung der Genossenschaft. Und natürlich gilt bei Katzen wie bei Hunden: Verunreinigungen im Haus und in den Außenanlagen immer sofort beseitigen!
Fazit
Hunde müssen immer genehmigt werden, exotische und potenziell gefährliche Tiere auch. Grundsätzlich ist es besser, vorab mit uns zu sprechen als einfach ein Tier anzuschaffen. In den allermeisten Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung, mit der sich Mensch und Tier wohlfühlen.
Was muss ich beim Umzug in eine neue Wohnung alles beachten?
Ein Umzug bringt eine Menge To-dos mit sich, die man im Blick haben sollte. Um Ihnen die Planung ein wenig zu erleichtern, haben wir in unserem Service-Tipp "Umzug" neben wertvollen Tipps auch eine Checkliste vorbereitet.
Ich möchte einen Untermieter aufnehmen, ab wann muss ich die WGH informieren?
Sie sind verpflichtet Ihren Vermieter sofort zu informieren, sobald eine weitere Person bei Ihnen einzieht oder sich längerfristig bei Ihnen aufhält. Melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Betreuungsteam.
Bevor Ihrem Wunsch stattgegeben werden kann, prüfen wir folgende Punkte:
1. Es darf keine vollständige Untervermietung der Wohnung vorliegen.
2. Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen.
3. Die Person des Untermieters wird überprüft.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Genehmigung zur Untervermietung zu erhalten. Sie bekommen in jedem Fall eine schriftliche Antwort. Bitte beachten Sie: Die Genehmigung zur Untervermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter widerrufen werden.
Mein Untermieter ist ausgezogen, was ist zu tun?
Bitte informieren Sie uns umgehend, dieses hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Was muss ich sonst noch beachten?
Als Wohnungsgeber sind Sie verpflichtet, Ihrem Untermieter den Einzug in Ihre Wohnung schriftlich zu bestätigen. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszuges sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Eine Wohnungsanschrift darf nicht für eine Anmeldung angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die WGH Halberstadt nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil.
Gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um bei der WGH Halberstadt eine Wohnung anzumieten?
Voraussetzung ist der Erwerb der Mitgliedschaft sowie die Zeichnung und Zahlung von Anteilen. Es gibt unterschiedliche Faktoren, die wir bei der Vergabe einer Wohnung berücksichtigen. Generell gibt es jedoch keine allgemeingültigen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um bei der WGH eine Wohnung anzumieten. Auch ein Wohnberechtigungsschein ist nicht erforderlich. Bedenken Sie bitte, dass sich im Regelfall mehrere Interessenten um dieselbe Wohnung bemühen, so dass leider nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg führen kann.
Im Falle eines Wasserrohrbruchs oder ähnlicher Störungen, wenden Sie sich bitte an unseren Havarienotdienst.
Wie kann ich den Wasserverbrauch in meinem Haushalt kontrollieren?
Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?
In den Wohnungen der WGH Halberstadt werden immer geeichte Wasserzähler eingebaut. Diese Zähler werden alle fünf Jahre durch neue, geeichte Zähler ersetzt. Trotzdem ist es möglich, dass Wasserzähler defekt sind, der Verbrauch wird dann falsch ermittelt.
Es gibt einen einfachen Weg zu prüfen, ob Ihr Wasserzähler korrekt funktioniert. Gehen Sie folgendermaßen vor: Notieren Sie den Zählerstand, nehmen Sie einen 10 Liter Eimer, füllen Sie diesen mit Wasser und prüfen Sie anschließend den Wasserzähler. Ist der Zählerstand um etwa 0,01m³ gestiegen? Ihr Zähler funktioniert einwandfrei. Bitte informieren Sie uns, wenn dieser Test ein anderes Ergebnis zeigt.
Wie kann ich Wasser sparen?
Es empfiehlt sich immer, mit Wasser und Energie sparsam umzugehen. So schonen Sie lebenswichtige Ressourcen und sparen bares Geld. Lesen Sie hierzu auch unseren Service-Tipp „Energie sparen".
Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?
Die Verbrauchswerte werden einmal im Jahr von einer von uns beauftragten Messdienst-Firma abgelesen bzw. per Funk ausgelesen. Wir empfehlen, die Zählerstände kurz vor dem Ablesetermin bzw. zum Stichtag 31.12. selbst zu notieren und Ihren individuellen Verbrauch anhand des Vorjahreszählerstandes zu ermitteln. Im Einzelfall kann der Ablesebeleg (auch bei Funkauslesung) bei der WGH Halberstadt angefordert werden. Anhand Ihrer Aufzeichnungen bzw. des Ablesebeleges können Sie prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch mit den abgelesenen Werten übereinstimmt.
Der Gehweg vor meinem Haus wurde nicht geräumt, an wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich in Ihrer Geschäftsstelle. Nähere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Service-Tipp „Schnee- und Eisbeseitigung".
Bin ich zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet? Bis wann muss ich geräumt/gestreut haben?
Ob Sie für die Schnee-und Eisbeseitigung selbst zuständig sind, finden Sie in Ihrem Mietvertrag heraus. In den meisten Fällen sind jedoch regionale Betriebe mit der Räumung beauftragt.
Benötige ich für Wohnungen der WGH einen Wohnberechtigungsschein?
Nein. Für die Nutzung einer WGH-Wohnung benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein.
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem Einkommen dabei unterstützt, ihre Wohnkosten zu decken.
Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine Einkommensgrenze. Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune gestellt werden. Um Wohngeld in Halberstadt zu beantragen, können Sie sich hier informieren Informationen zum Wohngeld.
Der Wohngeld-Plus - Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie eventuell einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?
Schade, dass Sie ausziehen! Doch wir wollen Ihnen den Umzug in Ihr neues Zuhause so einfach wie möglich gestalten. Um die Wohnung reibungslos abnehmen zu können, bitten wir Sie daher Folgendes zu beachten:
Was sind Mängel bei einer Wohnungsabnahme?
Über die Trennung zwischen normaler Abnutzung und echten Mängeln besteht bei einer Wohnungsübernahme oft Uneinigkeit. Gebrauchsspuren auf Böden oder Badarmaturen sind keine Mängel, Brandflecken oder Klebereste aber schon. Zudem muss die Mietsache voll funktionsfähig sein.
Wer sollte bei der Wohnungsabnahme anwesend sein?
Im Normalfall findet die Wohnungsabnahme einer Mietwohnung zwischen Mieter und Vermieter statt. Sie können sich per Vollmacht vertreten lassen, wenn es nicht anders geht. Eine weitere Person als Zeuge ist ratsam.
Ich habe noch Sperrmüll. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich bitte an die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, enwi, T.: 03941-68800 und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Entsorgungstermin.
Sie haben weitere Fragen zur Wohnungsübergabe? Diese können wir gemeinsam in einem Vorabnahmetermin klären. Setzen Sie sich dazu gern mit unserem Betreuungsteam in Verbindung.
Als Mitglied der WGH Halberstadt haben Sie die Möglichkeit, eine Wohnungsbauprämie auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile zu beantragen.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention und bildet eine Säule der Wohnungsbauförderung. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Prämienbegünstigte Aufwendungen für unsere Mitglieder sind die in einem Geschäftsjahr eingezahlten Geschäftsanteile bis zu der im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegten Höchstgrenze.
Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie im Folgejahr der Einzahlung Ihrer Genossenschaftsanteile in unserer Abteilung Mitgliederwesen. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt innerhalb von 2 Jahren nach der Einzahlung wieder bei uns vorliegen. Wir leiten Ihren Antrag an das Finanzamt zur Prüfung weiter. Frühere Einzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem positiven Bescheid wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben.
Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, prüfen Sie bitte, ob Sie die Höchstgrenze der prämienbegünstigten Aufwendungen bereits ausgeschöpft haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitgliederwesen. Weitere Informationen zur Wohnungsbauprämie finden Sie auf der Website zum Wohnungsbau-Prämiengesetz
Eine Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung genannt, ist eine Bescheinigung, die der Wohnungsgeber (Vermieter oder von ihm beauftragte Person) einem Mieter ausstellt, wenn dieser in eine neue Wohnung einzieht. Sie ist notwendig, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Bestätigung soll Scheinwohnsitze verhindern.
Informationen finden Sie unter: Informationen der Stadt Halberstadt für Wohnungsgeber und Mieter.
Ich wohne bereits bei der WGH Halberstadt und suche eine größere/kleinere Wohnung, wie gehe ich vor?
Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einer neuen Wohnung mit. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme: Sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer in Ihrer Geschäftsstelle an, schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie Ihren Kundenbetreuer einfach an. Alternativ dazu formulieren Sie Ihren Wunsch direkt auf unserer Internetseite per Kontaktformular.
Wenn wir für Sie eine neue, geeignete Wohnung gefunden haben und Ihnen diese zusagt, geht es wie folgt weiter: Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin für Ihre Wohnung. Es wird festgehalten, in welchem Zustand sich Ihre Wohnung derzeit befindet und welche Arbeiten bei einem Wohnungswechsel von Ihnen auszuführen sind. Die Kündigungsfrist bei einem Wohnungstausch innerhalb der WGH kann sich verkürzen. Hierzu wird eine Vereinbarung über das Nutzungsende abgeschlossen.
Mein SEPA-Lastschriftmandat wurde gelöscht, wie kann ich jetzt die Miete bezahlen?
Wenn Sie vorübergehend eine eigene Überweisung vornehmen wollen, entnehmen Sie die dafür erforderlichen Daten bitte Ihrem Nutzungsvertrag. Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Betreuungsteam auf und klären den Sachverhalt direkt.
Meine Bankverbindung hat sich geändert, wie gehe ich vor?
Schicken Sie uns per E-Mail oder Brief ihre neue Bankverbindung oder bringen Sie es persönlich vorbei. Sie erhalten dann von uns ein SEPA-Lastschriftmandat in zweifacher Ausfertigung. Ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat schicken Sie an uns zurück.
Ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten, was muss ich jetzt tun?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Betreuungsteam in der Geschäftsstelle auf. Die Telefonnummer Ihres Betreuungsteams entnehmen Sie der Zahlungserinnerung.
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