Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Personenaufzüge

Unserer Wohnanlagen verfügen über Personenaufzüge, die Ihnen den Alltag erleichtern. Die Benutzung der Aufzüge ist für alle Nutzer kostenlos und rund um die Uhr möglich. Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Hinweise:

Verhalten Sie sich in den Aufzügen ruhig und respektvoll gegenüber anderen Nutzern und dem Eigentum der Genossenschaft.

Halten Sie die Türen der Aufzüge nicht unnötig offen oder blockieren Sie sie nicht mit Gegenständen. Dies kann zu Störungen führen und den Betrieb beeinträchtigen.

Überladen Sie die Aufzüge nicht und achten Sie auf die maximale Personen- und Lastenzahl, die an der Innenseite der Aufzugtüren angegeben ist.

Wenn Sie mit Kindern oder Haustieren unterwegs sind, achten Sie darauf, dass diese nicht unbeaufsichtigt in den Aufzügen spielen oder herumlaufen.

Im Falle eines Notfalls drücken Sie den Alarmknopf im Aufzug und bleiben Sie ruhig. Es wird sich umgehend ein Mitarbeiter des Notdienstes bei Ihnen melden und Ihnen helfen.

Wir bitten Sie, uns eventuelle Schäden oder Mängel an den Aufzügen umgehend zu melden, damit wir diese schnellstmöglich beheben können. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt.

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PKW-Stellplätze

Ich suche eine Garage/einen Stellplatz für meinen PKW, was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Geschäftsstelle, wenn Sie einen Stellplatz für Ihren PKW anmieten möchten. Wir werden dann prüfen, ob wir Ihnen freie Stellplätze in dem von Ihnen gewünschten Bereich anbieten können.

Kann ich bei der WGH einen Stellplatz anmieten, auch wenn ich kein Nutzer bin?
Wir haben unterschiedlichste Plätze für Ihren PKW in verschiedenen Halberstädter Stadtteilen: Stellplätze vor unseren Häusern, Tiefgaragenstellplätze in einer Sammelgarage, auf einem Parkdeck oder Einzelstellplätze.

Für Nutzer der WGH Halberstadt gilt: Die Umsatzsteuer auf Ihre Miete für PKW-Stellplatz bzw. Garage entfällt, wenn diese nicht mehr als 1 km von Ihrer Wohnung entfernt sind. Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung ist, dass der Wohnungsmieter auch den Nutzungsvertrag für den Stellplatz unterschreibt. Für Mitbewohner oder Familienangehörige, die einen Stellplatz mieten gilt diese Befreiung nicht.

Für Nicht-Mitglieder verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rufen Sie uns gern an – wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und schauen nach, ob an dem von Ihnen gewünschten Standort Stellplätze für Ihren PKW verfügbar sind.

Mein Stellplatz ist von anderen Fahrzeugen belegt, was ist zu tun?
Leider kann es vorkommen, dass der von Ihnen gemietete Stellplatz von einem Fremdparker belegt ist. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie den Fremdparker abschleppen lassen wollen, ggf. sollten Sie sich hierzu juristisch beraten lassen. Wir als Vermieter beauftragen keinen Abschleppdienst.

Ich möchte meinen Stellplatz kündigen, wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist für Ihren Stellplatz wurde mit Ihnen im Stellplatznutzungsvertrag vereinbart. Die Frist beträgt drei Monate (Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats). Der Eingang Ihres Kündigungsschreibens in der Geschäftsstelle ist entscheidend, nicht das Datum des Poststempels (ebenso wie bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrages). Bei Wohnungskündigung endet auch der Stellplatznutzungsvertrag.

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