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Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Technische Fragen

Ich möchte eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung vornehmen, z.B. Laminat verlegen, eine Einbauküche installieren, Fliesen legen - was muss ich tun?
Sie möchten an Ihrer Wohnung eigene Veränderungen vornehmen, z.B. Fliesen oder Laminat verlegen, eine Küche einbauen, die Terrasse fliesen, eine Markise anbringen? Bitte beantragen Sie eine Genehmigung für diese baulichen Veränderungen. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben, skizzieren Sie ggf. die geplanten Umbauten und reichen Sie alles bei unserer Geschäftsstelle ein. Wir überprüfen Ihren Wunsch aus fachlicher und technischer Sicht. Bestehen keinerlei technische und fachliche Bedenken zu den Umbauten, erhalten Sie von uns eine schriftliche Genehmigung. Diese Genehmigung kann weitere Bedingungen oder Auflagen enthalten. Die Genehmigung dokumentiert auch, dass es sich um mietereigene Einbauten handelt, das bedeutet, dass Sie für Beschädigungen selbst aufkommen und die Einbauten in der Regel bei Ihrem Auszug wieder entfernen müssen. Der Ursprungszustand der Wohnung muss im Regelfall wiederhergestellt werden. Bitte beachten Sie: Aus bestimmten Gründen kann diese Genehmigung im laufenden Nutzungsverhältnis widerrufen werden, beispielsweise bei einer Modernisierung.

Ich möchte einen Schaden melden, wie gehe ich vor?
Während der regulären Sprechzeiten stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an unseren Notdienst, weitere Informationen zum Notdienst finden Sie hier. In dringenden Notfällen (Brand) rufen Sie bitte zuerst die Feuerwehr (112).

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Tierhaltung

Was muss ich über Tierhaltung wissen?

Haustiere machen Spaß und bereichern das Leben. Und wenn alle Tierhalter*innen ein paar Regeln einhalten, klappt das auch in so großen Nachbarschaften wie bei der WGH eG. Klare Regeln plus etwas gesunder Menschenverstand sind die beste Basis für ein harmonisches Miteinander von Menschen und Tier. Wir haben uns die Hausordnung angeschaut und stellen hier die wichtigsten Regeln zum Thema Haustiere vor.

Tierhaltung im Allgemeinen

Grundsätzlich haben wir bei der WGH Halberstadt nichts gegen Tierhaltung. Wer Haustiere
in seiner Wohnung halten möchte, der sollte das auch tun dürfen. Sobald die Tiere aber größer oder gefährlicher sind als die typischen Kleintiere (Fische und Hamster etc.), muss die Genossenschaft die Haltung in Schriftform genehmigen. Bei allen Tieren gilt das Gleiche: Keine Belästigung oder Gefährdung von Mitbewohnern, immer artgerechte Haltung, Halter*innen haften für Schäden, Genehmigungen können widerrufen werden.

Kleintiere & Exoten

Solange sie in angemessener Zahl gehalten werden und keine Beschwerden anderer Mitbewohner vorliegen, ist die Haltung von Kleintieren ohne Genehmigung möglich. Eine klare Ausnahme bilden exotische Tierarten, die potenziell gefährlich sind oder ein höheres Störpotenzial haben. Schlangen, giftige Tiere, Papageien u. Ä. benötigen immer eine Genehmigung! Bei exotischen Tierarten ist es sinnvoll, vorab selbst zu prüfen, ob eine Haltung von Gesetzes wegen überhaupt möglich ist.

Hunde

Wir in der Genossenschaft mögen Hunde. Damit das so bleibt, muss jede Hundehaltung bei uns gemeldet und schriftlich genehmigt werden. So eine Genehmigung erfolgt widerruflich. Wenn Störungen, Gefährdungen oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt auftreten, können wir die Genehmigung entziehen. Dass Hunde im Haus und in den Außenanlagen an die Leine gehören, versteht sich von selbst. Auch, dass sie von Spielplätzen fernzuhalten sind. Verschmutzungen und Gassi-Hinterlassenschaften sind natürlich sofort zu beseitigen. In Aufzügen gilt besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner*innen.

Katzen

Für Katzenhalter*innen ist es ratsam, Geruchs- oder Geräuschbelästigungen zu vermeiden. Riechbare Katzenklos und nächtliche Katzenkonzerte können in der Nachbarschaft für Missstimmung sorgen. Genauso wie Abflussrohre, die durch Katzenstreu verstopft sind. Deshalb gehört Katzenstreu nicht ins WC. Katzennetze am Balkon benötigen die Zustimmung der Genossenschaft. Und natürlich gilt bei Katzen wie bei Hunden: Verunreinigungen im Haus und in den Außenanlagen immer sofort beseitigen!

Fazit

Hunde müssen immer genehmigt werden, exotische und potenziell gefährliche Tiere auch. Grundsätzlich ist es besser, vorab mit uns zu sprechen als einfach ein Tier anzuschaffen. In den allermeisten Fällen finden wir gemeinsam eine Lösung, mit der sich Mensch und Tier wohlfühlen.

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