Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Abfall-App

Mit der kostenlosen enwi-App verpassen Sie nie mehr die Abfuhrtermine. Die individuell einstellbare Erinnerungsfunktion weist per Push-Nachricht automatisch auf bevorstehende Abfuhrtermine hin. Das ist besonders hilfreich bei geänderten Abfuhrtagen, zum Beispiel aufgrund von Feiertagen.

Weiter Informationen erhalten Sie unter Service | enwi-App | Fragen und Antworten.

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Ablesung

In meiner Wohnung sind funkgesteuerte Messgeräte vorhanden. Wie erfolgt die Ablesung?
Die Verbrauchswerte für die Wasserzähler und für die Heizkostenverteiler werden per Fernauslesung durch den Messdienst erfasst und verarbeitet.
Lediglich für die Prüfung der Rauchwarnmelder muss dem Messdienst Zutritt zur Wohnung gewährt werden. Die Termine hierfür finden in der Regel von September bis November statt.

In meiner Wohnung sind noch keine funkgesteuerten Messgeräte installiert. Wie erfolgt die Ablesung?
Sie erhalten einen Termin zur Ablesung durch die Ablesefirma.
Wenn Sie den ersten Termin der Ablesefirma verpasst haben, erhalten Sie sofort einen neuen Termin vom Ableser. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen dritten, letzten Termin mit der Ablese-Firma vereinbaren - dieser Termin ist dann jedoch kostenpflichtig für Sie.

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Anmietung

Welche Arten von Wohnungen kann ich bei der WGH anmieten?

  • Wohnungen mit Aufzug
  • Barrierearme Wohnungen
  • Wohnungen mit Balkon
  • Neubauwohnungen
  • Altersgerechte Wohnungen
  • Single-Wohnungen
  • Studentenwohnung

Dabei gibt es Wohnungen mit einem Zimmer bis hin zu Vier-Zimmer-Wohnungen.

In welchen Stadtteilen kann ich eine Wohnung anmieten?

Unsere Wohnanlagen und eine Beschreibung finden Sie unter: WGH Halberstadt - Wohnanlagen

Welche Dokumente benötige ich für den Nutzungsvertrag bei der WGH eG?

Für den Abschluss eines Nutzungsvertrag mit der WGH Halberstadt benötigen Sie eine Vorvermieterbescheinigung, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise und Ihren gültigen Personalausweis. Studierende oder Auszubildende brauchen darüber hinaus noch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag und eine Bürgschaft. Arbeitsuchende sollten ein Angebot für das Jobcenter und einen Bescheid mit Zuschuss vorzeigen können, Rentnerinnen und Rentner brauchen einen Rentenbescheid, Selbstständige eine Bilanz.

Wozu dient eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist das Versprechen einer Dritten Person an uns, dass Sie Ihr Nutzungsentgelt (Miete) zahlen können und werden. Nur für den Fall, dass Sie dem nicht nachkommen, verpflichtet sich Ihr Bürge an Ihrer Stelle zu zahlen.

Eine Bürgschaft kann z. B. ein Familienmitglied übernehmen. Wir benötigen von dieser Person auch die Einsicht in einen gültigen Personalausweis sowie die letzten 3 Gehaltsnachweise.

Ist für das Anmieten einer Wohnung eine Besichtigung notwendig?

Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, können Sie jederzeit eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren. Uns ist ein persönliches Treffen vorab sehr wichtig, um unsere potenziellen Mitglieder kennenzulernen.

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