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Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Rauchwarnmelder

Gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht?

Ja! Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern bereits zur Pflicht gemacht. Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern und zum Teil auch in anderen Räumen angebracht werden sowie in Fluren und Räumen, die hieraus als Fluchtwege dienen. Ihre Wohnung wurde daher mit hochwertigen Techem Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet. Aber auch die Betriebsbereitschaft der Geräte muss sichergestellt sein. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich.

Warum werden Rauchwarnmelder in meine Wohnung eingebaut?
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Seit 01.01.2026 wurden alle Wohnungen der WGH mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie lange funktionieren die Rauchwarnmelder?
Die Rauchwarnmelder sind mit besonders langlebigen Batterien ausgerüstet, die mindestens zehn Jahre halten sollen. Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird der Rauchwarnmelder ausgetauscht.

Warum müssen meine Rauchwarnmelder durch den Messdienst geprüft werden?
In Halberstadt ist die Ausstattung und jährliche Wartung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung muss zwingend einmal jährlich in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung durch einen hierfür speziell geschulten Service-Mitarbeiter erfolgen. Die Prüfung dient zu Ihrer eigenen Sicherheit. Bei den Funk-Rauchwarnmeldern muss dank der Funk-Ferninspektion die Wohnung nicht mehr betreten werden.

Bitte beachten Sie:
Als Wohnungsnutzer haben Sie eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht (§ 554 BGB) für Maßnahmen, die gesetzlich erforderlich sind bzw. der Verbesserung der Mietsache dienen. Dies verpflichtet Sie, zur Durchführung der Rauchwarnmelder-Prüfung dem Service-Mitarbeiter Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren und die Prüfung zu dulden bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfung ermöglicht wird.

Muss ich meine Rauchwarnmelder beim Renovieren abnehmen?

Ja. Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich (max. nach 14 Tagen) wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Danach muss der Rauchwarnmelder durch Auftrag an Techem oder die DOMICIL Energiepartner GmbH wieder aktiviert werden. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.

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