Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Notdienst

Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall u.ä.) melden möchte?
Sie sind Nutzer und möchten einen Notfall melden? Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung am nächsten Tag, während der Sprechzeiten, ausreichend. 

Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an die Mitarbeiter/-innen Ihres zuständigen Betreuungsteams. Außerhalb unserer Arbeitszeiten und an den Feiertagen ist unser technischer Notdienst für Sie da.

Havarienotdienst

  • Telefon:     03941-672-0
  • Mo.-Do.     ab 17:00 Uhr
  • Fr.               ab 12:00 Uhr bis Montagmorgen 9:00 Uhr
  • An Feiertagen rund um die Uhr.

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Notfallnummern

Ich möchte einen Notfall melden (Herzanfall, Einbruch, u.a.) - welche Nummer wähle ich?
Im Falle eines Notfalls in Halberstadt können Sie die folgenden Nummern wählen: Für lebensbedrohliche Notfälle oder Brände wählen Sie die 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Für alle anderen dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle, wie z.B. ärztlicher Bereitschaftsdienst, wählen Sie die 116117. 

Notruf 112:

Bei Bränden, Bei schweren Unfällen, Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Bei plötzlicher Bewusstlosigkeit oder Atemnot. 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117:

  • Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist. 
  • Bei akuten Erkrankungen, die nicht bis zum nächsten Tag warten können. 

Wichtige Informationen für den Notruf:

Wo ist der Notfallort, Was ist passiert, Wie viele Personen sind betroffen, Wer ruft an, Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle. 

Zusätzliche Informationen:

  • In Deutschland ist die Notrufnummer 112 europaweit gültig und kostenlos
  • Die Nummer 116117 ist ebenfalls kostenfrei und ohne Vorwahl erreichbar. 
  • Es gibt auch die Möglichkeit, den Notruf über die App "nora" abzusetzen, insbesondere für Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten, laut der offiziellen Notruf-App der Bundesländer. 
  • Es gibt auch Giftnotrufzentralen, die in Fällen von Vergiftungen kontaktiert werden können. 

Denken Sie daran, im Notfall Ruhe zu bewahren und die oben genannten Informationen bereitzuhalten, um den Rettungskräften die Arbeit zu erleichtern. 

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Nutzungsvertrag

In Genossenschaften wird der Mieter Nutzer genannt und der Mietvertrag ist dort ein Nutzungsvertrag. Der Begriff „Nutzer” für den Mieter einer WGH-Wohnung soll den Einfluss des Genossenschaftsrechts auf das Mietverhältnis widerspiegeln.

Ein wichtiger Vorteil eines Nutzungsvertrages besteht darin, dass Nutzer als Mitglieder der Genossenschaft ein Mitspracherecht haben und demokratisch an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Zudem profitieren sie oft von stabileren und meist moderateren Nutzungsentgelten im Vergleich zu klassischen Mieten. Die Genossenschaft ist in der Regel an einer langfristigen, nachhaltigen Bewirtschaftung der Wohnungen interessiert, wodurch ein hohes Maß an Sicherheit und Gemeinschaftsgefühl entsteht. Überschüsse werden in die Instandhaltung und Modernisierung des Bestandes oder in die Förderung gemeinschaftlicher Projekte investiert, was die Wohnqualität für alle erhöht. Einer der Punkte, an denen das Genossenschaftsrecht Bedeutung für das Mietrecht hat, ist die ordentliche fristgemäße Kündigung des Mietvertrages nach § 573 Absatz 1 BGB. Die Mitgliedschaft in der WGH Halberstadt ist in der Regel Voraussetzung dafür, dass man eine Genossenschaftswohnung nutzen kann. 

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Nutzungsvertrag verloren

Ich habe meinen Nutzungsvertrag verloren und benötige eine Kopie. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr zuständiges Betreuungsteam.

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Nutzungsvertragsänderung

Mein (Ehe-) Partner ist verstorben, was muss ich tun?
Wir benötigen die Kopie der Sterbeurkunde, bitte reichen Sie diese in Ihrem Betreuungsteam ein. Es wird ein Nachtrag zum Nutzungsvertrag geschlossen. Dieser Nachtrag muss von Ihnen unterschrieben werden und gilt als Änderung zu dem mit Ihnen geschlossenen Nutzungsvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Nutzungsvertrages bestehen weiterhin. Aus dem Nachtrag wird hervorgehen, dass Sie nun alleiniger Vertragspartner sind.

Ich möchte eine weitere Person mit in den Nutzungsvertrag aufnehmen lassen, was ist zu tun?
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und schicken Sie den Brief mit den erforderlichen Unterlagen (nachfolgende beschrieben) an die WGH Halberstadt.

Neben dem schriftlichen Antrag benötigen wir einige Unterlagen der Person, die in den Nutzungsvertrag mit aufgenommen werden soll: Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft (bitte lassen Sie sich vorab das Formular von Ihrer Geschäftsstelle zusenden).
Wir prüfen Ihr Anliegen und teilen Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Sofern die Entscheidung positiv ausfällt, schließen wir mit Ihnen und dem neuen Vertragspartner einen Nachtrag zum bestehenden Nutzungsvertrag. Dieser Nachtrag muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden und gilt als Ergänzung zu Ihrem bestehenden Nutzungsvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Nutzungsvertrages bestehen weiterhin. Aus dem Nachtrag wird hervorgehen, dass nun zwei vollständig haftende Vertragspartner existieren.

Mein Vertragspartner ist ausgezogen (Kündigung), kann ich den Vertrag allein übernehmen?

Die Entlassung eines Vertragspartners aus dem Nutzungsvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wir benötigen dafür Ihre Einkommensunterlagen. Als Einkommensnachweise reichen in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. eine Übernahmeerklärung der Sozialbehörde.

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