Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Wasserrohrbruch

Im Falle eines Wasserrohrbruchs oder ähnlicher Störungen, wenden Sie sich bitte an unseren Havarienotdienst.

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Wasserverbrauch

Wie kann ich den Wasserverbrauch in meinem Haushalt kontrollieren?
Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?

In den Wohnungen der WGH Halberstadt werden immer geeichte Wasserzähler eingebaut. Diese Zähler werden alle fünf Jahre durch neue, geeichte Zähler ersetzt. Trotzdem ist es möglich, dass Wasserzähler defekt sind, der Verbrauch wird dann falsch ermittelt.
Es gibt einen einfachen Weg zu prüfen, ob Ihr Wasserzähler korrekt funktioniert. Gehen Sie folgendermaßen vor: Notieren Sie den Zählerstand, nehmen Sie einen 10 Liter Eimer, füllen Sie diesen mit Wasser und prüfen Sie anschließend den Wasserzähler. Ist der Zählerstand um etwa 0,01m³ gestiegen? Ihr Zähler funktioniert einwandfrei. Bitte informieren Sie uns, wenn dieser Test ein anderes Ergebnis zeigt.

Wie kann ich Wasser sparen?
Es empfiehlt sich immer, mit Wasser und Energie sparsam umzugehen. So schonen Sie lebenswichtige Ressourcen und sparen bares Geld. Lesen Sie hierzu auch unseren Service-Tipp „Energie sparen".

Wird mein Wasserverbrauch korrekt angezeigt?
Die Verbrauchswerte werden einmal im Jahr von einer von uns beauftragten Messdienst-Firma abgelesen bzw. per Funk ausgelesen. Wir empfehlen, die Zählerstände kurz vor dem Ablesetermin bzw. zum Stichtag 31.12. selbst zu notieren und Ihren individuellen Verbrauch anhand des Vorjahreszählerstandes zu ermitteln. Im Einzelfall kann der Ablesebeleg (auch bei Funkauslesung) bei der WGH Halberstadt angefordert werden. Anhand Ihrer Aufzeichnungen bzw. des Ablesebeleges können Sie prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch mit den abgelesenen Werten übereinstimmt.

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Winterdienst

Der Gehweg vor meinem Haus wurde nicht geräumt, an wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich in Ihrer Geschäftsstelle. Nähere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Service-Tipp „Schnee- und Eisbeseitigung".

Bin ich zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet? Bis wann muss ich geräumt/gestreut haben?

Ob Sie für die Schnee-und Eisbeseitigung selbst zuständig sind, finden Sie in Ihrem Mietvertrag heraus. In den meisten Fällen sind jedoch regionale Betriebe mit der Räumung beauftragt.

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Wohnberechtigungsschein

Benötige ich für Wohnungen der WGH einen Wohnberechtigungsschein?
Nein. Für die Nutzung einer WGH-Wohnung benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein.

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Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem Einkommen dabei unterstützt, ihre Wohnkosten zu decken.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine Einkommensgrenze. Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune gestellt werden. Um Wohngeld in Halberstadt zu beantragen, können Sie sich hier informieren Informationen zum Wohngeld.

Der Wohngeld-Plus - Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie eventuell einen Anspruch auf Wohngeld haben.

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Wohnungsabnahme

Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Schade, dass Sie ausziehen! Doch wir wollen Ihnen den Umzug in Ihr neues Zuhause so einfach wie möglich gestalten. Um die Wohnung reibungslos abnehmen zu können, bitten wir Sie daher Folgendes zu beachten:

  • Wände und Decken falls notwendig streichen oder tapezieren
  • Verkleidungen wie Decken- und Wandtäfelungen, Styroporplatten einschließlich deren Kleberückstände, Zwischenböden und jegliche Anbauten entfernen und Montage- sowie Demontagespuren beseitigen
  • Dübel, Nägel, Wandhaken etc. entfernen und Löcher verschließen
  • Plakate, Aufkleber, Schilder und Ähnliches von Türen, Wänden und Einbaumöbeln entfernen
  • alle zur Wohnung gehörenden Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Abnahmetermin wieder einbauen
  • Ihre Einbauten bzw. technischen Geräte entfernen
  • Auslegware und Fußbodenbeläge, die nicht zur Grundausstattung gehören, entfernen
  • Reste von Klebemitteln und Belägen ablösen
  • Abstellräume, Dachböden sowie Keller ausräumen und besenrein übergeben
  • Fenster, Innentüren, Badewanne/Dusche, Waschbecken, WC, Heizkörper, Schalter und Steckdosen reinigen
  • Alle Schlüssel, die zur Wohnung gehören, auch die, die Sie auf eigene Kosten anfertigen ließen, bei der Endabnahme bereithalten und übergeben
  • Wasserabsperrventil in Bad oder Küche verschließen

Was sind Mängel bei einer Wohnungsabnahme?

Über die Trennung zwischen normaler Abnutzung und echten Mängeln besteht bei einer Wohnungsübernahme oft Uneinigkeit. Gebrauchsspuren auf Böden oder Badarmaturen sind keine Mängel, Brandflecken oder Klebereste aber schon. Zudem muss die Mietsache voll funktionsfähig sein.

Wer sollte bei der Wohnungsabnahme anwesend sein?

Im Normalfall findet die Wohnungsabnahme einer Mietwohnung zwischen Mieter und Vermieter statt. Sie können sich per Vollmacht vertreten lassen, wenn es nicht anders geht. Eine weitere Person als Zeuge ist ratsam.

Ich habe noch Sperrmüll. Was muss ich tun?

Wenden Sie sich bitte an die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, enwi, T.: 03941-68800 und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Entsorgungstermin.

Sie haben weitere Fragen zur Wohnungsübergabe? Diese können wir gemeinsam in einem Vorabnahmetermin klären. Setzen Sie sich dazu gern mit unserem Betreuungsteam in Verbindung.

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Wohnungsbauprämie

Als Mitglied der WGH Halberstadt haben Sie die Möglichkeit, eine Wohnungsbauprämie auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile zu beantragen.

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention und bildet eine Säule der Wohnungsbauförderung. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Prämienbegünstigte Aufwendungen für unsere Mitglieder sind die in einem Geschäftsjahr eingezahlten Geschäftsanteile bis zu der im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegten Höchstgrenze. 

Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie im Folgejahr der Einzahlung Ihrer Genossenschaftsanteile in unserer Abteilung Mitgliederwesen. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt innerhalb von 2 Jahren nach der Einzahlung wieder bei uns vorliegen. Wir leiten Ihren Antrag an das Finanzamt zur Prüfung weiter. Frühere Einzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem positiven Bescheid wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben.

Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, prüfen Sie bitte, ob Sie die Höchstgrenze der prämienbegünstigten Aufwendungen bereits ausgeschöpft haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitgliederwesen. Weitere Informationen zur Wohnungsbauprämie finden Sie auf der Website zum Wohnungsbau-Prämiengesetz

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Wohnungsgeberbestätigung

Eine Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung genannt, ist eine Bescheinigung, die der Wohnungsgeber (Vermieter oder von ihm beauftragte Person) einem Mieter ausstellt, wenn dieser in eine neue Wohnung einzieht. Sie ist notwendig, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Bestätigung soll Scheinwohnsitze verhindern. 

Informationen finden Sie unter: Informationen der Stadt Halberstadt für Wohnungsgeber und Mieter.

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Wohnungswechsel

Ich wohne bereits bei der WGH Halberstadt und suche eine größere/kleinere Wohnung, wie gehe ich vor?
Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einer neuen Wohnung mit. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme: Sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer in Ihrer Geschäftsstelle an, schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie Ihren Kundenbetreuer einfach an. Alternativ dazu formulieren Sie Ihren Wunsch direkt auf unserer Internetseite per Kontaktformular.
Wenn wir für Sie eine neue, geeignete Wohnung gefunden haben und Ihnen diese zusagt, geht es wie folgt weiter: Wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin für Ihre Wohnung. Es wird festgehalten, in welchem Zustand sich Ihre Wohnung derzeit befindet und welche Arbeiten bei einem Wohnungswechsel von Ihnen auszuführen sind. Die Kündigungsfrist bei einem Wohnungstausch innerhalb der WGH kann sich verkürzen. Hierzu wird eine Vereinbarung über das Nutzungsende abgeschlossen.

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