Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem Einkommen dabei unterstützt, ihre Wohnkosten zu decken.

Es gibt zwei Hauptformen von Wohngeld:

  • Mietzuschuss: Für Mieterinnen und Mieter.
  • Lastenzuschuss: Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine Einkommensgrenze. Der Antrag muss bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune gestellt werden.

wohngeldantrag.jpg

Wohnungsübergabe

Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Schade, dass Sie ausziehen! Doch wir wollen Ihnen den Umzug in Ihr neues Zuhause so einfach wie möglich gestalten. Um die Wohnung reibungslos abnehmen zu können, bitten wir Sie daher Folgendes zu beachten:

  • Wände und Decken falls notwendig streichen oder tapezieren
  • Verkleidungen wie Decken- und Wandtäfelungen, Styroporplatten einschließlich deren Kleberückstände, Zwischenböden und jegliche Anbauten entfernen und Montage- sowie Demontagespuren beseitigen
  • Dübel, Nägel, Wandhaken etc. entfernen und Löcher verschließen
  • Plakate, Aufkleber, Schilder und Ähnliches von Türen, Wänden und Einbaumöbeln entfernen
  • alle zur Wohnung gehörenden Bauteile und Einrichtungsgegenstände zum Abnahmetermin wieder einbauen
  • Ihre Einbauten bzw. technischen Geräte entfernen
  • Auslegware und Fußbodenbeläge, die nicht zur Grundausstattung gehören, entfernen
  • Reste von Klebemitteln und Belägen ablösen
  • Abstellräume, Dachböden sowie Keller ausräumen und besenrein übergeben
  • Fenster, Innentüren, Badewanne/Dusche, Waschbecken, WC, Heizkörper, Schalter und Steckdosen reinigen
  • Alle Schlüssel, die zur Wohnung gehören, auch die, die Sie auf eigene Kosten anfertigen ließen, bei der Endabnahme bereithalten und übergeben
  • Wasserabsperrventil in Bad oder Küche verschließen

Was sind Mängel bei einer Wohnungsabnahme?

Über die Trennung zwischen normaler Abnutzung und echten Mängeln besteht bei einer Wohnungsübernahme oft Uneinigkeit. Gebrauchsspuren auf Böden oder Badarmaturen sind keine Mängel, Brandflecken oder Klebereste aber schon. Zudem muss die Mietsache voll funktionsfähig sein.

Wer sollte bei der Wohnungsabnahme anwesend sein?

Im Normalfall findet die Wohnungsabnahme einer Mietwohnung zwischen Mieter und Vermieter statt. Bei größeren Vermietergesellschaften übernimmt das oft der Hausmeister. Auch du kannst dich per Vollmacht vertreten lassen, wenn es nicht anders geht. Eine weitere Person als Zeuge ist ratsam.

Ich habe noch Sperrmüll. Was muss ich tun?

Wenden Sie sich bitte an die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, enwi, T.: 03941-68800 und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Entsorgungstermin.

Sie haben weitere Fragen zur Wohnungsübergabe? Diese können wir gemeinsam in einem Vorabnahmetermin klären. Setzen Sie sich dazu gern mit unserem Betreuungsteam in Verbindung.

Placeholder

Compare listings

Vergleichen
Skip to content