Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Bescheinigung

Ich benötige eine Vorvermieterbescheinigung, woher bekomme ich diese?
Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Betreuungsteam in Verbindung. Nun erfolgt eine Prüfung Ihres Nutzungsverhältnisses und Ihres Mietkontos. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung.

Ich benötige eine Mietbescheinigung für das Amt, was ist zu tun?
Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Betreuungsteam, dies kann auch telefonisch erfolgen. Alles weitere wird Ihnen dort mitgeteilt.

Placeholder

Beschwerde

Ich möchte mich über meine Nachbarn beschweren, wie gehe ich vor?
Gegenseitige Rücksichtnahme in Hausgemeinschaften ist besonders wichtig. Wenn Sie sich von einem Ihrer Nachbarn, beispielsweise wegen regelmäßigem Lärm, gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen zuerst das persönliche Gespräch. Sprechen Sie Ihren Nachbarn direkt an und teilen Sie ihm mit, dass Sie sich gestört fühlen. In vielen Fällen kann schon solch ein Gespräch Abhilfe schaffen, denn oft ist den Lärmverursachern nicht bewusst, dass sich andere gestört fühlen. Den Konflikt untereinander zu lösen ist unserer Erfahrung nach, die beste Basis für ein friedliches Miteinander. Zeigt sich der Störverursacher uneinsichtig, haben Sie die Möglichkeit uns die Störung durch ein detailliertes Lärmprotokoll mitzuteilen. Bitte achten Sie darauf, die Störungen so genau wie möglich zu benennen (Datum, Uhrzeit, Dauer) und am besten auch von Zeugen bestätigen zu lassen. Wir werden den Verursacher mit Ihren Angaben konfrontieren. Selbstverständlich geben wir den Namen des Beschwerdeführers oder der Zeugen bis zu einer möglichen Gerichtsverhandlung nicht bekannt.

Wann sind Ruhezeiten?
Übermäßiger Lärm sollte zu jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden. Darüber hinaus sind in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten vorgegeben. In diesen Zeiten soll besondere Rücksichtnahme herrschen, z.B. Musik in Zimmerlautstärke, keine handwerklichen Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind usw.

Placeholder

Betriebskostenabrechnung

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
Ich brauche die Betriebskostenabrechnung für meine Steuererklärung, wann erhalte ich die Abrechnung?
Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode müssen dem Mieter die Abrechnungen vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.

Ich habe eine Abrechnung für das ganze Jahr erhalten, obwohl ich innerhalb eines Jahres ausgezogen bin.
Auf der ersten Seite Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der Abrechnungszeitraum für die gesamte Wirtschaftseinheit angegeben. Sie finden den für Sie maßgeblichen Zeitraum direkt über der Aufstellung der Einzelkosten.

Es wohnen jetzt mehr Personen in meiner Wohnung - müssen die Vorauszahlungen erhöht werden?
Wenn die Anzahl der Personen in der Wohnung zunimmt, wird in der Regel auch mehr Wasser (und ggf. auch Heizwärme) verbraucht. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen ist daher sinnvoll. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuungsteam in der Geschäftsstelle.

Mein Mietverhältnis endet mitten im Jahr, wie werden die Heizkosten abgerechnet?
Alle Wohnungen der WGH sind mit funkgesteuerten Messgeräten ausgestattet. Bei Ein-/Auszug erfolgt keine Zwischenablesung durch das Betreuungsteam. Die Verbräuche werden per Stichtag des Mietvertragsbeginns bzw. -endes vom Messdienst ausgelesen und für die Abrechnung übernommen. Der Grundanteil wird immer nach den sogenannten "Grad-Tagen" berechnet.

Ich habe meine Abrechnung verloren und benötige eine Kopie, was ist zu tun?
Wir senden Ihnen gern eine Kopie Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung zu. Fordern Sie diese bitte bei Ihrem Betreuungsteam in der Geschäftsstelle schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an.

Warum wird sowohl bei den Betriebskosten als auch bei den Wärmeversorgungskosten Wasser abgerechnet?
Bei den Betriebskosten werden die Kosten des Wassers abgerechnet, das insgesamt verbraucht wird. Bei den Wärmeversorgungskosten werden die Kosten abgerechnet, die durch das Erwärmen des Wassers entstehen.

Ich möchte das Guthaben der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt bekommen, was ist zu tun?
Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird ein Guthaben in der Regel zum Fälligkeitstermin (siehe Abrechnung) automatisch überwiesen. Wenn Sie das Nutzungsentgelt selbst überweisen, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Konto die Zahlung des Guthabens erfolgen soll. Solange wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, welches Konto für die Rückzahlung in Frage kommt, wird der Betrag Ihrem Nutzerkonto gutgeschrieben.

Wieso hat mein Nachbar ein höheres Guthaben, obwohl die Wohnungen gleich groß sind?
Die verbrauchsabhängigen Kosten einer Wohnung (Wasser, Heizung) werden nicht nach der Wohnfläche, sondern nach Ihrem individuellen Verbrauch berechnet. Dazu kommt, dass die Vorauszahlungen für Betriebs- und Wärmeversorgungskosten unterschiedlich hoch sind. Auch aus den verschiedenen Summen der Vorauszahlungen ergeben sich für jeden Mieter unterschiedliche Abrechnungssalden.

Wieso muss ich mehr Wasserkosten zahlen als mein Nachbar?
Die Wasserzähler werden einmal jährlich zum Jahreswechsel abgelesen. Ihr individueller Verbrauch wird aufgrund dieser Zählerstände ermittelt. Ausschlaggebend für den Wasserverbrauch sind Familiengröße und individuelles Verbrauchsverhalten. Es gibt viele Faktoren, die den täglichen Wasserverbrauch bestimmen, z.B. duschen Sie zwei Mal am Tag, ihr Nachbar badet lieber usw. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Service-Tipp "Energie sparen".

Placeholder

Brandschutz

Was kann ich für den Brandschutz im Hausflur tun?

Als Genossenschaft schätzen wir uns glücklich, insgesamt ein sehr gutes Miteinander zu pflegen. Aber es gibt auch Punkte, da reicht ein gutes Miteinander nicht aus. Beim Brandschutz zum Beispiel. Wenn es nämlich wirklich brennt, ist guter Rat zu spät, aber schnelle Hilfe lebenswichtig. Deshalb gibt es beim vorbeugenden Brandschutz klare Vorgaben. Und kein Pardon. Weder von der zuständigen Behörde noch von der Hausverwaltung.

Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob Sie als Mieter*in in einem großen 10-Geschosser oder in einem kleineren Mehrfamilienhaus wohnen. Die Hausflure, die Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind absolut nicht zum Abstellen privater Gegenstände vorgesehen. Aus nachvollziehbaren Gründen: Zum einen handelt es sich bei den Fluren und Treppenhäusern um Rettungswege, die im Brand- oder Katastrophenfall frei zugänglich sein müssen. Zum anderen sind diese Bereiche freizuhalten von potenziell brennbaren Materialien.

Im Folgenden ein paar Beispiele:

Abfall, Altglas, Altpapier

Den Abfall für ein paar Minuten vor die Tür zu stellen und beim nächsten Gang mit zur Tonne zu nehmen, ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Ganze Sammlungen aus Altpapier und Altglas, und das über einen längeren Zeitraum, das geht aber auf gar keinen Fall. Hier heißt es: Entweder in der eigenen Wohnung aufbewahren oder direkt entsorgen!

Leergut und Getränkekästen

Mehrwegflaschen sind grundsätzlich begrüßenswert. Aber nicht vor der Wohnung auf dem Flur. Weder als Einzelflaschen noch in Getränkekästen. Ob gefüllt oder geleert, Ihre Getränkeflaschen gehören Ihnen und damit in Ihre Wohnung. Bei Leergut empfehlen wir eine regelmäßige Rückgabe, damit große „Sammlungen“ gar nicht erst entstehen.

Schuhschränke und Garderoben

Auch wenn es ein schönes Zeichen gegenseitigen Vertrauens ist, wenn Mieter*innen ihre Schuhe und Jacken auf den Fluren aufbewahren: Der vorbeugende Brandschutz und die Hausordnung sagen ganz klar NEIN. Ob lose auf dem Boden oder in Schränken und Garderoben, wie sie Ihre Sachen aufbewahren, ist Ihre Sache. Hauptsache in der Wohnung – und nicht davor!

Räder, Roller, Reifen

Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder und Roller, sind in den Fluren und Treppenhäusern absolut tabu. Und trotzdem finden sich immer wieder Vehikel an Stellen, wo sie nicht hingehören. Fahrräder, gekettet an Handläufe, ganze Roller-Rudel auf Fluren, wildes Kinderwagen-Parken in Gemeinschaftsräumen. Alles mit Rädern (auch Rollatoren und Rollstühle) gehört in die eigene Wohnung oder in die dafür ausgewiesenen Bereiche.

Einfache Regeln, mehr Sicherheit für alle

Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Hier heißt es wörtlich: „Zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt.“ In der Vergangenheit waren wir bei der Durchsetzung oftmals großzügig. Da diese Regel aber direkte Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Mieter*innen und Gebäude hat, werden wir in Zukunft gesteigerten Wert auf ihre Einhaltung legen. Helfen Sie uns. Prüfen Sie selbst, ob  Sie noch Gegenstände auf dem Flur, im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen platziert haben.

Was soll ich tun, wenn es brennt?

  • Verlassen Sie sofort den Brandort so wie Sie sind. Kleidung, Gegenstände und Wertsachen können ersetzt werden – Sie nicht!
  • Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. Ein nasses Tuch vor Mund und Nase kann das Atmen erleichtern.
  • Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der 112 an. Nennen Sie Ihren Namen, Adresse und den Brandort.
  • Überprüfen Sie, ob sich noch Menschen im Gefahrenbereich befinden – falls ja,  warnen Sie diese.
  • Kehren Sie niemals in ein brennendes Gebäude zurück!

Falls es im Treppenhaus brennt:

  • Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung!
  • Rufen Sie die Feuerwehr unter der 112.
  • Schließen Sie die Türen, dichten Sie diese mit einem feuchten Tuch ab.
  • Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar.

Placeholder

Compare listings

Vergleichen
Skip to content