Lexikon

Begriffe - Fragen - Antworten

Klicken Sie auf einen Buchstaben oder den entsprechenden Begriff, um an die entsprechende Stelle der Seite zu springen. Unter dem jeweiligen Begriff finden Sie anschließend die mit dem Begriff in Verbindung stehenden häufigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

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Kabelfernsehen

Mein Kabelfernsehen funktioniert nicht. Was muss ich tun?
Ihr Kabelfernsehen ist ausgefallen oder das TV-Signal ist gestört? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Anbieter, mit dem Sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, z.B.: Pÿur oder Telekom.

Verfügen alle Wohnungen über Kabelfernsehen?
Alle Wohnungen verfügen über einen Fernseh- und Telefonschluss. Daher sind Satellitenschüsseln in unseren Wohnanlagen nicht erlaubt. Sie können Ihren Anbieter frei wählen.

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Kleinreparatur

Eine Kleinreparatur liegt dann vor, wenn der Aufwand im Einzelfall nicht mehr als die im Nutzungsvertrag vereinbarte Höhe beträgt. Die Gesamtbelastung des Nutzers pro Jahr ist jedoch auf 8% des Jahresgrundnutzungsentgeltes begrenzt.

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Kontrollierte Wohnraumlüftung

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist eine mechanische Lüftung zur definierten Be- und Entlüftung von Wohnungen. Das tägliche Stoßlüften ist in diesen Häusern nicht erforderlich. Man unterscheidet hierbei zwischen dezentraler und zentraler Lüftung. Je nach Ausstattung entzieht ein Wärmetauscher Wärme aus der Abluft und heizt damit die Zuluft vor.

Lüftungsanlagen sorgen in modernen, dichten Häusern für frische Luft und sparen dabei noch Energie.

Pollen und Schadstoffe bleiben draußen.

Eine gesteuerte Belüftung und Entlüftung von Wohnräumen steigern die Aufenthaltsqualität, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit.

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Kundenportal

Mit dem digitalen Kundenportal haben unsere Nutzer nun die Möglichkeit, jederzeit und überall auf wichtige Informationen und Dienstleistungen zu Ihrer Liegenschaft zuzugreifen. Egal, ob sie am Computer, Tablet oder Smartphone sind, der digitale Servicebereich macht es einfach, die WGH Halberstadt auch online zu nutzen. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit.

Mit der verbesserten Erreichbarkeit können unsere Nutzer ihre Anliegen ganz einfach online einreichen und den Bearbeitungsstand jederzeit verfolgen. Das sorgt für mehr Transparenz und hält alle stets informiert über wichtige Termine und Neuigkeiten zu ihrer Wohnanlage.

Die Möglichkeit, wichtige Dokumente wie die Hausordnung oder den Energieausweis online einzusehen, ist ebenfalls ein großer Vorteil. Zudem ist es toll, dass Sie auch einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, indem Sie das Papieraufkommen reduzieren.

Die Online-Formulare für Störungen oder Schadensfälle machen es den Nutzer leicht, schnell und unkompliziert Hilfe zu erhalten.

Was müssen Sie tun? Ganz einfach: Registrieren Sie sich auf „Meine WGH“.

Die App „Meine WGH“ ist für iOS über den App Store und für Android über den Google Play Store kostenlos erhältlich. 

Einfach laden, registrieren und Freischaltcode beantragen.

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Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss der Genossenschaft spätestens am 31.12. des laufenden Geschäftsjahres zugegangen sein. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre.

Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt, auszuzahlen. Der Ausgeschiedene kann jedoch die Auszahlung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach seinem Ausscheiden und nicht vor Feststellung der Bilanz verlangen. Soweit die Feststellung der Bilanz erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Ausscheiden des Mitgliedes erfolgt, ist das Auseinandersetzungsguthaben von Beginn des 7. Monates an mit 4 % zu verzinsen. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren.

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Kündigung Wohnung

Ich möchte kündigen, was muss ich beachten?
Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten. Um unser Serviceangebot stetig zu verbessern, bitten wir Sie, uns die Gründe für Ihre Kündigung zu nennen.
Die Kündigung des Nutzungsvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen, alle Vertragsnehmer müssen die Kündigung unterschreiben. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Nutzungsvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Nutzungsvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem Betreuungsteam.

Kann ich das Nutzungsverhältnis auch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen?

Grundsätzlich ist die vereinbarte Kündigungsfrist für beide Parteien bindend. Zieht ein Nutzer innerhalb der WGH Halberstadt um, kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass von der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist Abstand genommen wird, so dass max. eine Monatsmiete doppelt bezahlt wird.

Erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?

Kurz nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. In diesem Schreiben ist das weitere Vorgehen beschrieben. 
In der Kündigungsbestätigung wird Ihnen auch ein Termin für eine Wohnungsabnahme genannt. Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bei dem im Schreiben angegebenen Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen Alternativtermin. Bitte bedenken Sie: Eine frühzeitige Wohnungsvorabnahme bedeutet für Sie mehr Sicherheit.

Mit einer frühzeitigen Vorabnahme wissen Sie genau, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung noch erledigt werden müssen.

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